Präambel:
1. Der SSW - seit 1948 für uns im Norden
Der Südschleswigsche Wählerverband (SSW) wurde 1948 als Partei der dänischen Minderheit und der nationalen Friesen in Schleswig-Holstein gegründet. Der SSW ist als Minderheitenpartei fest im Landesteil Schleswig und in den dort beheimateten Minderheiten verankert – den Dänen und Friesen. Der SSW ist eine unabhängige politische Kraft, die nicht nur die kulturellen und sozialen Interessen des dänischen und friesischen Bevölkerungsteils vertritt, sondern auch seit jeher die Stimme erhebt, wenn regionalpolitische oder allgemeine gesellschaftspolitische Probleme in unserem Land gelöst werden müssen. Die Bonn-Kopenhagener Erklärungen von 1955, die Schleswig-Holsteinische Landesverfassung sowie das Bundes- und das Landeswahlgesetz sichern dem SSW als Partei der dänischen Minderheit politische Gestaltungsmöglichkeiten zu – gleichberechtigt und auf Augenhöhe mit den Parteien der Mehrheitsbevölkerung. Dies wurde verfassungsgerichtlich stets bestätigt. Obwohl der SSW bei Landtagswahlen von der 5%-Hürde befreit ist, muss er mindestens genauso viele Stimmen erhalten wie andere Parteien, um ein Landtagsmandat zu erreichen. Der SSW tritt für eine demokratische Lebens- und Gesellschaftsform ein, die von sozialen Werten, gegenseitiger Achtung und Respekt gegenüber allen Mitmenschen gleich welcher Herkunft oder Religion oder Anschauung geprägt ist. Dabei orientiert sich der SSW an den nordischen Grundwerten und an anerkannten, gut funktionierenden skandinavischen Vorbildern; beispielsweise in der Sozialpolitik, im Bildungsbereich oder in der Energie- und Umweltpolitik. Der SSW gehört keinem der politischen Blöcke an. Wir übernehmen Verantwortung auf allen politischen Ebenen, um bestmögliche Lebensbedingungen für alle Bürgerinnen und Bürger in Schleswig-Holstein zu erreichen. Dabei beruht für uns politische Zusammenarbeit auf inhaltlichen Gemeinsamkeiten, pragmatischen Lösungsansätzen und nicht auf machtpolitischen oder ideologischen Erwägungen. Als Minderheitenpartei, die geprägt ist von der langen dänisch-friesisch-deutschen Geschichte unserer Region, wollen wir an der Verständigung zwischen den Völkern und an der Zusammenarbeit in Europa aktiv mitwirken. SSW-Politik ist frei und unabhängig. Den SSW gibt es nur im Norden. Wir können ohne Rücksicht auf eine Bundespartei oder andere sachfremde Interessen die besonderen Belange unseres Landes und seiner Menschen vertreten. Der SSW – für uns im Norden.
2. Vorbildliche Minderheiten- und Sprachenpolitik
Die kulturelle Vielfalt ist ein besonderes Pfund, mit dem Schleswig-Holstein wuchern kann. Das Nebeneinander von dänischer, friesischer und deutscher Kultur sowie der Kultur der Sinti und Roma ist ein Reichtum, den es für das ganze Land zu nutzen gilt. Dänen, Friesen sowie Sinti und Roma leben hier seit Jahrhunderten, sind deutsche Staatsbürgerinnen und Staatsbürger und haben dieselben Pflichten, aber auch Rechte, wie die Mehrheitsbevölkerung. Für uns als Partei der dänischen Minderheit und der nationalen Friesen hat die Gleichbehandlung der Minderheiten in Schleswig- Holstein einen sehr hohen Stellenwert. Die Rahmenbedingungen der Minderheitenpolitik sind in Schleswig-Holstein durch Regelungen in der Landesverfassung, dem Rahmenübereinkommen zum Schutz nationaler Minderheiten, der Europäischen Charta der Minderheiten- oder Regionalsprachen sowie den Bonn-Kopenhagener Erklärungen, der Kieler Erklärung und dem Friesisch-Gesetz geprägt. Der SSW fordert darüber hinaus die Aufnahme einer Schutz- und Förderungsklausel für nationale Minderheiten und Volksgruppen in das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland.
Kulturelle und finanzielle Gleichstellung der Minderheiten
Der SSW will, dass diese vorbildlichen minderheitenpolitischen Ziele auf allen staatlichen Ebenen und konkret vor Ort gemeinsam mit den Bürgerinnen und Bürgern umgesetzt werden. Dabei ist für uns die volle kulturelle, soziale und finanzielle Gleichberechtigung der hier lebenden Minderheiten – Dänen, Friesen sowie Sinti und Roma – mit der Mehrheitsbevölkerung weiterhin das Ziel. Die kulturelle, soziale und finanzielle Gleichstellung ist für uns eine Selbstverständlichkeit, der leider noch nicht alle Kommunen gerecht werden. Es darf weder im Land noch bei den Kommunen Unterschiede bei der Bezuschussung von öffentlichen und dänischen Bildungs- und Kulturangeboten im Landesteil Schleswig geben. Dieser Grundsatz der finanziellen Gleichbehandlung auf allen Ebenen muss auch für kulturelle Angebote und Kultureinrichtungen der Minderheiten und Volksgruppen gelten.
Aktive Sprachenpolitik für Minderheitensprachen
Ein friedliches und fruchtbares Zusammenleben von Mehrheits- und Minderheitsbevölkerung setzt voraus, dass alle in ihrer Heimat mit der jeweils eigenen Sprache und Kultur leben können. Die Sprache ist eine Grundlage von Minderheitenidentität und Kulturträger Nummer eins. Die Nutzung der eigenen Sprache ist ein Menschenrecht. Eine wirkliche Mehrsprachigkeit setzt jedoch voraus, dass die dänische Bevölkerungsgruppe und die friesische Volksgruppe einen faktischen Anspruch darauf haben, dass ihre Sprachen in ihrem Alltag präsent und nutzbar sind. Das „Friesisch-Gesetz/Friisk Gesäts“ und „Modell Nordfriesland/Modäl Nordfriislon“ bilden bereits eine gute Grundlage für die Minderheitensprache Friesisch, die es gilt, weiter auszubauen. Mit dem „Handlungsplan Sprachenpolitik“ ist zum ersten Mal in der Geschichte Schleswig-Holsteins eine explizite Sprachenpolitik für die Minderheiten des Landes beschlossen worden. Diese gilt es ebenfalls auszuweiten. Der SSW will eine aktive Sprachenpolitik, die dafür sorgt, dass die Minderheiten- und Regionalsprachen im öffentlichen Raum, in den Medien und im Bildungswesen offensiv gefördert werden. Der Schutz und die Förderung von Minderheiten- und Regionalsprachen ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Bund, Land und Kommunen stehen in der Verantwortung, die notwendigen Rahmenbedingungen zu schaffen, damit Regional- und Minderheitensprachen gelebt und erlebt werden können. Hierfür ist es nötig, dass Sprachkenntnisse in den Regional- und Minderheitensprachen positiv als Merkmal bei der Besetzung öffentlicher Stellen angerechnet werden. Außerdem müssen auch die Kommunen eine verstärkte Berücksichtigung der Regional- und Minderheitensprachen im Verkehr mit den Bürgerinnen und Bürgern zulassen und befördern.
Bildungssystem muss offen für Minderheitensprachen sein
Wir sehen die dänischen Kindergärten und Schulen im Landesteil Schleswig als die öffentlichen Bildungseinrichtungen für den dänisch-gesinnten Bevölkerungsteil in Schleswig-Holstein an. Deswegen müssen diese Einrichtungen in allen Belangen mit den öffentlichen Einrichtungen der deutschen Mehrheitsbevölkerung gleichgestellt sein. Hierzu ist es notwendig, dass die Bezuschussung dieser Einrichtungen – auch von Seiten der Kommunen – auf Basis der Gleichstellung vorgenommen wird. Diese Gleichstellung muss auch auf gesetzlichem Rahmen festgeschrieben werden. Die friesische Volksgruppe ist auf Friesisch-Unterricht in den öffentlichen und den dänischen Schulen angewiesen. In den öffentlichen Schulen in Nordfriesland und auf Helgoland muss daher ein verlässliches Angebot an Friesisch-Unterricht geschaffen und auch entsprechende Lehrmaterialien zur Verfügung gestellt werden. Dieses verlässliche Angebot muss zudem rechtlich abgesichert werden. Doch auch in den dänischen Schulen in Nordfriesland sollte es ein kontinuierliches Friesisch- Angebot geben. Der SSW setzt sich dafür ein, dass auch die Regionalsprache Niederdeutsch im Bildungswesen gestärkt wird. Damit die minderheitenpolitischen Ziele im Bildungsbereich erreicht werden können, müssen mehr KiTa-Betreuungspersonal und Lehrerinnen und Lehrer ausgebildet werden, die die Minderheiten- und Regionalsprachen beherrschen. Hier haben die Berufsschulen und die Hochschulen eine wichtige minderheitenpolitische Aufgabe zu erfüllen. Deshalb müssen solche Bildungsgänge weiter durch das Land gestärkt werden.
Minderheitensprachen müssen sichtbarer werden
Die Existenz von Minderheiten ist nicht überall so präsent, wie sie sein könnte. Hier kommt insbesondere der zweisprachigen Beschilderung eine zentrale Rolle zu. (Vor allem Nordfriesland ist mit gutem Beispiel vorangegangen, mit der zweisprachigen Beschilderung in Behörden, öffentlichen Einrichtungen, Bahnhöfen und im Tourismusbereich.) Besser lesbar: Vor allem Nordfriesland ist hier mit gutem Beispiel vorangegangen, die zweisprachige Beschilderung ist in Behörden, öffentlichen Einrichtungen, Bahnhöfen und im Tourismusbereich weit verbreitet. Dies gilt es im gesamten Landesteil Schleswig umzusetzen und auszubauen.
Medien müssen Minderheiten- und Regionalsprachen berücksichtigen
Der Schutz und die Förderung von Regional- und Minderheitensprachen ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, der sich weder öffentlich-rechtliche noch private Medien entziehen dürfen. Eine entscheidende Möglichkeit, die Minderheitensprachen nachhaltig zu schützen und zu fördern, ist die Berücksichtigung der Minderheitensprachen in den Medien. Deshalb müssen die öffentlich-rechtlichen Radio- und Fernsehsender ihrer minderheitenpolitischen Verpflichtung nachkommen und neben niederdeutschen Sendungen auch ausreichend dänisch- und friesisch- sprachige Sendungen in ihr Programm und Internetangebot aufnehmen. Hierfür sind die rechtlichen Grundlagen so zu gestalten, dass Fortschritte ermöglicht werden. Darüber hinaus sollen auch private Medien die Minderheitensprachen besser berücksichtigen. Auch hier müssen die rechtlichen Grundlagen regelmäßig überarbeitet werden. Während die dänische Minderheit über eine eigene Tageszeitung in dänischer Sprache verfügt, sind die Friesinnen und Friesen auf Printmedien der Mehrheitsbevölkerung angewiesen. Hier muss dafür Sorge getragen werden, dass friesischsprachige Artikel in die Zeitungen aufgenommen werden.
Minderheiten als Standortfaktor für das deutsch-dänische Grenzland
Die Angehörigen der dänischen und der friesischen Minderheit können mit ihren besonderen Sprach- und Kulturkompetenzen einen wichtigen Beitrag zur gesellschaftlichen Entwicklung im Landesteil Schleswig leisten. Nicht nur das Land und die Gemeinden, auch andere Träger öffentlicher Belange müssen noch besser darin werden, diese Kompetenzen systematisch in ihre Arbeit einzubeziehen. Die besonderen Fähigkeiten der dänischen Minderheit und der friesischen Volksgruppe müssen im Rahmen der regionalen Entwicklungsstrategien im Landesteil Schleswig berücksichtigt werden. Sie können unter anderem im arbeits- und tourismuspolitischen Bereich wertvolle Beiträge leisten.
3. Demokratie, Rechtsstaat, humane und soziale Gesellschaft
Als Dänen und Friesen in Südschleswig sind wir auch Bürgerinnen und Bürger dieses Landes, die sich der Gesellschaft und dem Staat verpflichtet fühlen, in dem wir leben. Dieses Land ist auch unser Land. Daraus ergeben sich Pflichten, aber auch Rechte. Für Minderheiten wie unsere wird es immer von besonderer Bedeutung sein, Bürgerrechte zu sichern. Denn nur durch starke Bürgerrechte können wir sicherstellen, dass unsere Demokratie von der Mehrheit gelenkt, aber nie auf Kosten der Minderheiten geführt wird. Für uns als Minderheiten und ganz besonders für uns in der Partei der Minderheiten besteht die Vision deshalb darin, eine Gesellschaft zu gestalten, in der sich die Menschen auf Augenhöhe treffen und in der jeder Mensch Vertrauen, Nähe und starken Zusammenhalt erleben kann. Der Staat hat deshalb das Leben, die Würde und die Gewissensfreiheit des einzelnen Menschen zu schützen. Jede Bürgerin und jeder Bürger hat das Recht, in politischen, religiösen, kulturellen, nationalen und persönlichen Bereichen frei zu entscheiden. Die Sicherung eines menschenwürdigen Lebens setzt echte soziale Gerechtigkeit voraus mit einer besonderen Fürsorge gegenüber Schwächeren und in Not geratenen Menschen. Der SSW setzt sich – in Abgrenzung zum bundesdeutschen Modell – für ein Modell der steuerfinanzierten Grundversorgung nach skandinavischem Vorbild ein.
Bürgernaher Staat
Der SSW bekennt sich ausdrücklich zur repräsentativen Demokratie. Die von den Bürgerinnen und Bürgern gewählten Volksvertreterinnen und Volksvertreter verabschieden Gesetze und weitere Normen für alle Menschen im Staatsgebiet. Bürgerentscheide und Volksbefragungen sind eine sinnvolle Ergänzung der repräsentativen Demokratie – und damit ein weiterer Teil der demokratischen Willensbildung. Der SSW fordert eine Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung mit dem Ziel, Entscheidungen möglichst nah an den Bürgerinnen und Bürgern, also dezentral auf kommunaler Ebene, zu treffen. Dies trägt zu einem besseren und aufgeklärten Politikverständnis bei und kann die Wahlbeteiligung auch in ihrer Gesamtheit erhöhen.
Rechtsstaat und Bürgerrechte
Der SSW steht für einen demokratischen und sozialen Rechtsstaat, der für alle Bürgerinnen und Bürger da ist. Der Rechtsstaat ist die Voraussetzung für ein demokratisches, friedliches und gerechtes zusammenleben. Es ist unsere gemeinsame Verantwortung dafür zu sorgen, dass er nicht ausgehöhlt wird. Die Wahrung von rechtsstaatlichen Standards ist eine ständige Aufgabe in einem demokratischen Staat. Der SSW steht für eine Innen- und Rechtspolitik, die auf oberflächliche Symbolik und vermeintlich einfache Lösungen verzichtet. Bürgerliche Freiheits- und Persönlichkeitsrechte dürfen nur dann zugunsten der Handlungsmöglichkeiten von Sicherheitsbehörden eingeschränkt werden, wenn die Maßnahmen unbedingt erforderlich sind, es kein anderes geeignetes Mittel zum selben Zweck gibt und die Maßnahmen wirklich geeignet sind, ihr Ziel zu erreichen. Neue Herausforderungen angesichts der Bedrohung von Terrorismus und Extremismus dürfen nicht dazu führen, dass Bürgerrechte zugunsten vermeintlich notwendiger Sicherheitserfordernisse eingeschränkt werden. Für neue Einschränkung der Freiheitsrechte gilt, dass die Maßnahmen zeitlich befristet werden und einer strengen Ergebniskontrolle unterliegen müssen. Das Recht auf freie Meinungsäußerung und die Pressefreiheit dürfen nur dort ihre Grenzen finden, wo andere Menschen dadurch in ihren Rechten eingeschränkt und geschädigt werden. Wir wollen eine leistungsfähige und bürgerorientierte Justiz. Eine gut arbeitende Justiz ist von hohem Wert für die Menschen, die Wirtschaft und die Gesellschaft als Ganzes. Die Unabhängigkeit der Justiz ist ein hohes Gut, das nicht durch politische Vorgaben und Einflussnahme unterhöhlt werden darf. Nur bei guter Ausstattung kann die Justiz die Sicherung oder die Wiederherstellung des Rechtsfriedens erfolgreich gewährleisten. Oberstes Ziel von Strafe muss die Vermeidung von Kriminalität sein. Wir wollen ein differenziertes Sanktionssystem, das sich in allen Ausprägungen zum obersten Ziel setzt, Kriminalität zu vermeiden und straffällig gewordene Menschen wieder in die Gesellschaft zu integrieren. Die außergerichtlichen Formen der Beilegung von Rechtsstreitigkeiten – von der Mediation beim Güterichter bis hin zum Täter-Opfer-Ausgleich – wollen wir als wichtige Ergänzungen unseres Rechtssystems weiter stärken. Sie führen zu mehr Rechtsfrieden.
Gegen Diskriminierung – gesellschaftliche Teilhabe/Inklusion ist ein Menschenrecht
Der SSW will eine Gesellschaft, in der alle Menschen mit gegenseitigem Respekt und Verständnis für die Kultur und sprachlichen Unterschiede behandelt werden. Vorurteile, Fremdenhass und Gewalt sind in diesem Zusammenhang zu ächten und mit allen rechtsstaatlichen Mitteln zu bekämpfen. Jeder Mensch soll gleichberechtigt an allen Prozessen teilhaben und sie mit gestalten können – unabhängig von individuellen Fähigkeiten, ethnischer oder sozialer Herkunft, Geschlecht oder Alter. Niemand darf aus Gründen seiner Herkunft, seines sozialen Status, seines Geschlechts, der Religion, des Alters oder der sexuellen Identität benachteiligt werden. Dies erfordert nicht nur, dass Diskriminierung beobachtet und sanktioniert wird, sondern vor allem, dass der Staat auf allen Ebenen die Teilhabe aller aktiv fördert. Wir setzen uns für eine inklusive Gesellschaft ein, mit Toleranz gegenüber der Verschiedenheit der Menschen. Alle Gruppen sollen als gleichberechtigt und schützenswert angesehen werden, statt einige zu favorisieren oder andere gar zu benachteiligen. Wenn jeder Mensch überall dabei sein kann, in der Schule, in der Berufsausbildung, am Arbeitsplatz, im Wohnviertel, in der Freizeit, dann ist das gelungene Inklusion. Inklusion ist ein Menschenrecht. Im pädagogischen Bereich muss ein Unterricht/eine Betreuung auf Augenhöhe für alle ermöglicht werden. Wir wollen eine inklusive Kultur in den Institutionen des Landes schaffen für eine sichere, akzeptierende, zusammenarbeitende und anregende Gemeinschaft. Durch inklusive Strukturen wollen wir absichern, dass Inklusion als Leitbild alle Strukturen einer Institution begleitet. Inklusive Praktiken müssen (weiter-)entwickelt werden: Der pädagogische Alltag entspricht der Vielfalt der Schülerinnen und Schüler. Sie werden dazu angeregt, dass sie aktiv auf alle Aspekte ihrer Bildung und Erziehung Einfluss nehmen können. Arbeit stärkt das Selbstbewusstsein und trägt dazu bei, dass wir einen Platz in der Gesellschaft haben, sichert Teilnahme und Selbstbestimmung. Der SSW setzt sich für eine inklusive Arbeitswelt ein, damit alle Menschen eine Chance auf dem Arbeitsmarkt bekommen. Wir engagieren uns für die Förderung von sozialen Wohnprojekten, denn ein selbst gewähltes Wohnumfeld in der Mitte der Gesellschaft soll die Normalität sein. Familie ist längst nicht mehr nur im klassischen Sinne – Mann, Frau, Kinder – zu betrachten. „Familie“ ist heute wesentlich vielfältiger. In der Gesellschaft ist die Akzeptanz für alternative Familienmodelle bereits weit vorangeschritten. Unveränderte Kernaufgabe der Familie bleibt es aber, für das Wohl der betreuten Kinder zu sorgen. Das Geschlecht der beiden Eltern spielt in dieser Verantwortungsgemeinschaft keine Rolle. Der SSW sieht den Staat in der Pflicht, Benachteiligungen zu vermeiden; wir wollen die vollumfängliche gesellschaftliche und rechtliche Gleichstellung von gleichgeschlechtlichen Partnerschaften. Zur erfolgreichen Teilhabe gehört auch, dass ausländische Mitbürgerinnen und Mitbürger am staatlichen Handeln durch das Wahlrecht beteiligt werden. Eine Demokratie lebt vom Mitmachen. Der SSW wünscht und fördert das ehrenamtliche Engagement der Bürgerinnen und Bürger als unverzichtbares Element des gesellschaftlichen Miteinanders. Der SSW fordert daher eine bessere Anerkennung und Würdigung des Ehrenamtes, z. B. durch bessere Freistellungsmöglichkeiten von der Arbeit.
Digitale Gesellschaft
Die Digitalisierung prägt wie kaum eine andere Entwicklung das Leben im 21. Jahrhundert in allen Lebensbereichen. Dadurch entstehen neue Chancen, aber auch neue Formen der sozialen Ungleichheit. Aus Sicht des SSW gilt es vor allem, auch in diesem Kontext die Prinzipien eines demokratischen und sozialen Rechtsstaats zu sichern und weiterzuentwickeln. Es ist Aufgabe der Politik dafür zu sorgen, dass alle Menschen Zugang zur modernen Technologie und damit digitale Teilhabe haben. Dabei kommt den öffentlichen Bibliotheken, Schulen und Volkshochschulen eine besondere Rolle zu. Sie stellen die grundlegende technische Infrastruktur zur Verfügung und vermitteln Kompetenzen im Umgang mit diesen Medien. Auch das Internet ist ein Raum, der den Normen und Gesetzen unserer Gesellschaft unterliegt. Die zentrale Herausforderung besteht darin, die bestehenden Gesetze zum Schutz der Bürgerrechte des Einzelnen, der Privatsphäre, der Meinungsvielfalt und zum Jugendschutz auch im Internet durchzusetzen und sie an die zunehmende Verschmelzung der verschiedenen Medien- und Kommunikationsplattformen anzupassen. Dazu müssen auch auf internationaler Ebene entsprechende Vereinbarungen getroffen werden. Der Schutz von persönlichen Daten muss so erfolgen, dass jeder selbst über den Umgang mit diesen Daten bestimmen kann. In diesem Zusammenhang fordert der SSW die Normierung eines „Rechts auf Vergessenwerden“ im Zusammenhang mit der Nutzung digitaler Medien. Netzneutralität ist eine Grundvoraussetzung für Chancengleichheit und Innovation in unserer Gesellschaft. Wird der Datenverkehr ausgewählter Internetanbieter bevorzugt, führt dies zu einer Benachteiligung von Bürger- und Unternehmergruppen und im schlimmsten Fall zur Bildung von Monopolstellungen. Daher setzt sich der SSW dafür ein, Netzneutralität gesetzlich festzuschreiben. Der SSW befürwortet eine weitgehende Digitalisierung von Verwaltungsprozessen des Staates und der Kommunen, die zu einem besseren Service für die Bürgerinnen und Bürger und zu mehr Transparenz genutzt werden kann. Dabei muss der Datenschutz weiterhin höchste Priorität haben. Eine Privatisierung der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von Bürgerdaten im Rahmen öffentlicher Aufgaben lehnen wir ab. Wir betrachten dies als digitale Daseinsvorsorge.
4. Sozialpolitik für die Menschen
Wir wünschen uns ein sozial gerechtes und solidarisches Gemeinwesen, in dem jede und jeder in der Lage sein sollte, für sich selbst zu sorgen. Nach dem Grundsatz „Hilfe zur Selbsthilfe“ soll die Verantwortung aller gefördert werden. Alle Menschen sind vollwertige Mitglieder der Gesellschaft. Wir streben eine soziale Grundsicherung nach nordischem Vorbild an. Soziale Gerechtigkeit und Chancengleichheit sind Voraussetzungen für den sozialen Frieden in unserer Gesellschaft.
Soziale Hilfen
Wer in Not gerät, soll ideelle und materielle Hilfe erhalten. Die Hilfe muss die Wiedereingliederung in Familie, Arbeitswelt und Gesellschaft zum Ziel haben. Wir halten es für wichtig, dass eine Balance zwischen der aktiven Selbsthilfe und der Inanspruchnahme der breit vernetzten Beratungs- und Förderangebote vorhanden ist. Empfängerinnen und Empfänger von sozialen Hilfen dürfen nicht ausgegrenzt werden. Den kommunalen Ebenen müssen hierfür auskömmliche ökonomische Rahmenbedingungen gewährt werden.
Familie
Familie gibt es in vielen Modellen. Die Familiengründung ist ein wichtiger Teil der Selbstbestimmung, und aus ihr darf kein Nachteil erwachsen. Kinder und Jugendliche müssen im Fokus der Gesellschaft stehen und besondere Aufmerksamkeit genießen. Sie sind die Zukunft unserer Gesellschaft. In der Familie wird dauerhaft Verantwortung füreinander übernommen, sie ist eine Säule des sozialen Lebens. Um diese Säule zu stärken und zu schützen, ist es erforderlich, dass unabhängig von dem gewählten Familienmodell die selbstbestimmte Vereinbarkeit von Familie und Beruf möglich ist. Die Gründung einer Familie darf nicht zum Armutsrisiko werden. Wir wollen, dass Betreuungsplatzangebote für Kinder aller Altersstufen an die Bedürfnisse der Familien angepasst werden und eine ganztägige Betreuung gewährleistet ist. Auch durch flexible Arbeitszeitmodelle kann das Familienleben gestärkt werden. Menschen, die Familienangehörige pflegen, bedürfen besonderer Unterstützung. Eine gute Vernetzung von Angeboten gibt Familien Halt und fördert das Gemeinwesen. So setzt sich der SSW für die flächendeckende Etablierung von Familienzentren ein, die Unterstützungs- und Hilfsangebote bündeln, um Familien bestmöglich zu fördern.
Kinder und Jugendliche
Kinder und Jugendliche sollen zu selbstverantwortlichen Mitgliedern unserer Gesellschaft werden. Es ist daher erforderlich, dass Kinder und Jugendliche in Geborgenheit und Freiheit aufwachsen können und einen gut strukturierten Alltag erfahren. Die Mitbestimmungs- und Mitwirkungsrechte der Kinder und Jugendlichen müssen gestärkt werden, um ihnen Perspektiven zu vermitteln, damit sie die Gesellschaft aktiv mit gestalten und prägen können. Es müssen Rahmenbedingungen im Alltag geschaffen werden, so dass soziale Unterschiede Kinder und Jugendliche nicht einschränken. Hierzu ist es insbesondere notwendig, dass die Bildungsangebote in KiTa, Schule und Hochschule kostenfrei zugänglich sind. Kinder und Jugendliche sind vor jeglicher Form von Gewalt zu schützen. Kinder und Jugendliche, die besonderer Hilfe bedürfen, sollen diese als inkludierend und anerkennend erfahren. Sie brauchen gute Institutionen mit ganzheitlicher Pädagogik, die sie in Entscheidungsprozesse einbeziehen und es ihnen ermöglichen, die jeweiligen Lebensräume mit zu gestalten. Es müssen genügend Erlebnis- und Spielräume geboten werden, die die Entfaltung ihrer Persönlichkeit fördern und Raum für selbst gewählte Gemeinschaften geben. Ausgewogene Rahmenbedingungen für die Übergänge KiTa/Schule und Schule/berufliche Bildung sind unumgänglich, um Kindern und Jugendlichen einen sicheren Lebenslauf zu geben. Sie brauchen eine vernetzte Begleitung, die ihnen die individuell besten Entwicklungsmöglichkeiten zur Aneignung von Kompetenzen und Fertigkeiten bietet. Es muss ein freier Zugang zu ausreichend Freizeitangeboten zur Verfügung gestellt werden, damit keinem Kind/Jugendlichen ein Nachteil entsteht und die Freude an der Teilnahme am gesellschaftlichen Geschehen erhalten bleibt.
Sozialer Wohnungsbau
Der SSW fordert bezahlbaren Wohnraum für Menschen mit geringem Einkommen. Um den sozialen Wohnungsbau voranzutreiben, muss die Förderung und Gründung von genossenschaftlichen und kommunalen Wohnungsbaugesellschaften gewährleistet sein. Gesundes Wohnen in familiengerechten Wohnungen muss unabhängig von der jeweiligen Einkommenssituation ermöglicht werden. Sozialer Wohnungsbau und generationenübergreifendes Wohnen müssen natürliche Aspekte der Raumplanung sein, insbesondere auch im ländlichen Raum.
Altersarmut entgegenwirken
Wir wollen keine Gesellschaft, die ältere Menschen in die Armut führt. Die Schere zwischen Arm und Reich darf nicht weiter auseinandergehen. Altersarmut ist in erster Linie das Ergebnis politischer Unterlassungen. Aus früher auskömmlichen Arbeitsverhältnissen sind vermehrt prekäre Beschäftigungen geworden: zu wenig Lohn, keine soziale Absicherung, eine ungewisse Zukunft. Wir wollen, dass jeder Mensch von seiner Arbeit Lohn leben kann und auch im Alter durch eine auskömmliche Rente abgesichert ist. Hinzu kommt, dass – auch heute im 21. Jahrhundert – Frauen besonders stark von Altersarmut betroffen sind. Altersarmut ist damit nicht nur Folge der Renten- und Arbeitsmarktpolitik, sondern auch eine Folgeerscheinung einer Familienpolitik, die lange Zeit ausnahmslos das männliche Familienernährer-Modell gefördert hat. Frauen sind vergleichsweise stärker von Altersarmut betroffen, da sie oft aufgrund von Erziehungszeiten nicht erwerbstätig waren und auch häufig weit weniger verdient haben als Männer. Der SSW setzt sich auch weiterhin für gleichen Lohn für gleiche Arbeit ein. Die Grundsicherung im Alter muss dringend verbessert werden. Zudem bedarf es seniorengerechter Dienstleistungen, die für jeden bezahlbar sind. Wir wollen bessere Möglichkeiten der lebenslangen Bildung schaffen. Denn kostenlose Bildungs- und Umschulungsangebote wirken auch präventiv. Darüber hinaus sollen Kindererziehungszeiten, Elternzeiten und die Zeiten zur Pflege von Familienangehörigen bei der Rentenbemessung stärker berücksichtigt werden.
Seniorengerechtes Schleswig-Holstein
Die Alterung der Gesellschaft hat zunehmend Auswirkungen auf fast alle Infrastrukturbereiche. Der demographische Wandel bedeutet unter anderem einen wesentlich höheren Anteil an Seniorinnen und Senioren und pflegebedürftigen Bürgerinnen und Bürgern, die es zu betreuen gilt. Deshalb müssen wir dem Fachkräftemangel im Pflegebereich schnell entgegenwirken – durch bessere Rahmenbedingungen und eine deutliche Aufwertung des Pflegeberufs. Wir müssen dafür sorgen, dass es bezahlbare Angebote gibt, die es Seniorinnen und Senioren ermöglichen, so lange wie möglich im eigenen Wohnraum zu leben. Das sind in erster Linie Wohnraumanpassungen, um ein barrierefreies Umfeld zu ermöglichen, bezahlbare haushaltsnahe Dienstleistungen und tagesstrukturierende Maßnahmen wie Nahversorgung inkl. ärztlicher Nahversorgung und umfangreicher Daseinsvorsorge. Der SSW setzt sich weiterhin für das Umsetzen von neuen generationenübergreifenden Wohnraumkonzepten in den Kreisen, Städten und Gemeinden ein. Die Vernetzung aller relevanten Institutionen und die Zugänglichkeit der Dienste müssen vorangetrieben und ausgebaut werden, damit Hilfen besser aufeinander abgestimmt und erbracht werden können. Das Modell von Seniorenzentren muss laufend evaluiert werden, um auf die Bedürfnisse neuer Generationen von Seniorinnen und Senioren ausgerichtet zu sein. Pflegende Angehörige sollen durch flächendeckende Angebote zur Qualifizierung und Unterstützung gestärkt werden. Hierzu gehört auch die lokale Vernetzung von professionellen Organisationen mit Freiwilligendiensten oder Selbsthilfegruppen. Die Anstrengungen zur Gewinnung und Begleitung von ehrenamtlichen Betreuerinnen und Betreuern müssen verstärkt werden, um dem wachsenden Bedarf an freiwilligem Engagement zu begegnen. Die Stärkung des Ehrenamts darf aber keine Entprofessionalisierung der Pflege bedeuten. Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber sind unbedingt für die Bedürfnisse von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zu sensibilisieren, die Angehörige zu pflegen haben. Der SSW will einen flächendeckenden Personennahverkehr, um die Mobilität der Seniorinnen und Senioren auch im ländlichen Raum zu gewährleisten.
Menschen mit Behinderung
Wir fordern ein selbstbestimmtes individuelles Leben der Menschen mit Behinderung und deren Familien, mit einem guten Netzwerk an Hilfen und Förderungsprogrammen. Dabei bekennt sich der SSW zur UN-Behindertenrechtskonvention. Für gleiche Teilhabe an allen gesellschaftlichen Bereichen ist es erforderlich, die Freiheit für eigene Entscheidungen zu sichern und das eigenständige und inklusive Leben der Menschen mit Behinderung zu fördern. Der barrierefreie Zugang zu allen Bereichen des öffentlichen Raums muss gesichert sein. Dies gilt auch für Kommunikation und den Zugang zu Information, sowohl im ländlichen als auch im städtischen Raum. Die Bedürfnisse von behinderten Menschen müssen bei allen politischen Maßnahmen berücksichtigt werden.
5. Für eine solidarische Gesundheitspolitik - Gesundheit ist keine Ware
Ziel unserer Gesundheitspolitik ist eine zugängliche und bestmögliche medizinische und pflegerische Versorgung für alle Menschen. Denn Gesundheit ist keine Ware und darf nicht normalen Marktmechanismen unterliegen. Der Gesundheitsmarkt darf keine Anreize schaffen, die einer optimalen, individuellen medizinischen Versorgung widersprechen. Der SSW tritt für eine solidarische Finanzierung der Krankenversicherung ein. Grundsätzlich gilt jedoch: Gesundheitsvorsorge spart Folgekosten. Deshalb setzt sich der SSW für den Ausbau von Vorsorgeprogrammen ein. Besonders im Bereich der großen Volkskrankheiten, wie Diabetes, Herz-Kreislauf-Erkrankungen und Demenz, muss mehr Aufklärung erfolgen. Wir müssen dem Ärzte-, Pflege- und Fachkräftemangel abhelfen, indem wir die Möglichkeiten für verschiedenste Versorgungs- und Arbeitszeitmodelle schaffen. Die Attraktivität des Landarztberufes muss gesteigert werden, um eine flächendeckende medizinische Versorgung zu gewährleisten. Es wird stärker darauf ankommen, den ambulanten und den stationären Sektor im Interesse der Patientinnen und Patienten sinnvoll zu vernetzen. Wir brauchen verbindliche Versorgungsaufträge für die Krankenhäuser, um das medizinische Leistungsangebot in der Fläche zu sichern. Innovative Konzepte der Gesundheitsprävention sollten grenzüberschreitend erarbeitet werden und die digitale Entwicklung für die Gesundheitsvorsorge zum Vorteil der Bürgerinnen und Bürger genutzt werden.
Krankenhäuser
Wir wollen eine qualitativ hochwertige Krankenhausversorgung in der Fläche. Ein bundeseinheitlicher Basisfallwert sowie eine gute personelle finanzielle und technische Ausstattung der Krankenhäuser ist hierfür Voraussetzung. Die Anzahl der Behandlungsfälle darf nicht als einziger Faktor für das Vorhalten von Gesundheitsleistungen entscheidend sein. Die Versorgung psychiatrisch erkrankter Patientinnen und Patienten muss verbessert werden. Lange Wartezeiten bei der ambulanten psychiatrischen Versorgung und eine Verkürzung der stationären Versorgung sind nicht hinnehmbar. Besonders liegt uns der Erhalt der Geburtshilfe am Herzen. Freiberufliche Hebammen und Geburtshelfer leisten einen wichtigen Beitrag für die Zukunft unserer Gesellschaft und müssen finanziell auskömmlich abgesichert werden.
Sport fördern
Der Sport ist eine wichtige und tragende Säule einer vorbeugenden Gesundheitspolitik. Deshalb muss der Sport in Schule und Freizeit eine wesentlich größere Rolle spielen als bisher. Es müssen insbesondere Sportstätten gefördert und Sportvereine unterstützt werden. Aber auch bei der Einrichtung von Ganztagsschulangeboten sollten Sportangebote mit integriert werden. Der Leistungssport ist als Vorbildfunktion insbesondere für Jugendliche genauso zu unterstützen wie der Breitensport, der integrativ wirkt, die Gesundheit der breiten Masse fördert und eine sinnvolle Freizeitgestaltung ist.
Palliativ- und Hospizversorgung
Menschliche Zuwendung ist für uns ein unentbehrlicher Bestandteil moderner Medizin und Pflege. Sie muss in den Ausbildungs- und Finanzierungsstrukturen für das Gesundheitswesen entsprechend berücksichtigt werden. In Fällen, in denen eine Heilung von Krankheit medizinisch nicht möglich ist, müssen alle Anstrengungen unternommen werden, um bestehende Fähigkeiten zu erhalten und einerfülltes, möglichst schmerzfreies Leben mit der Krankheit, sowie ein würdiges Sterben zu ermöglichen.
Entkriminalisierung von Drogenkonsum
Die bisherige restriktive Drogenpolitik ist gescheitert. Verbote und Strafen haben dem Drogenkonsum keinen Einhalt gebieten können. Wir brauchen einen Kurswechsel in der Drogenpolitik, der unter anderem die Entkriminalisierung der Konsumentinnen und Konsumenten beinhaltet.
6. Für eine humane Asyl-, Flüchtlings- und Zuwanderungspolitik
Asylpolitik in einer humanen Gesellschaft
Wir empfinden es als Selbstverständlichkeit, als moralische Pflicht, Verfolgten, Entwurzelten und Geflohenen zu helfen, wenn sie an unsere Tür klopfen. Wir wollen diese Menschen nicht einfach nur dulden. Unser Anspruch ist Leben – Arbeit und demokratische Teilhabe – für Menschen in Not möglich zu machen. Der SSW steht für eine Asyl-, Flüchtlings- und Zuwanderungspolitik, in der unser Land seine Verantwortung für die Menschen übernimmt, die aufgrund von Krieg, Klimakatastrophen und Hungersnöten oder die, weil sie wegen ihres Geschlechts, ihrer Abstammung, ihrer Sprache, ihrer Heimat und Herkunft, ihres Glaubens, ihrer religiösen oder politischen Anschauungen, einer Behinderung, ihres Alters oder ihrer sexuellen Identität verfolgt oder benachteiligt werden, ihre Heimat verlassen mussten. Die Nationen Europas müssen ihre gemeinsame Verantwortung für die Ursachen von Flucht und Vertreibung erkennen und eine solidarische Lösung schaffen, die die Regionen an den Außengrenzen Europas entlastet. Der SSW steht für eine Weiterentwicklung einer humanen Willkommenskultur für Flüchtlinge, damit sie gleichberechtigt am gesellschaftlichen Leben teilnehmen können. Notwendig ist es, eine gesetzliche Grundlage zu schaffen, die Grundrechte und Integrationsmaßnahmen von Beginn an für Asylsuchende und Geduldete sicherstellt. Städte und Landkreise müssen finanziell so ausgestattet werden, dass sie Asylsuchenden eine menschenwürdige und integrationsfördernde Wohnsituation gewährleisten können. Dazu bedarf es auch einer guten sozialpädagogischen Unterstützung von Geflüchteten und einer zeitlichen Begrenzung der Unterbringung in Gemeinschaftsunterkünften. Kinder und Jugendliche auf der Flucht haben einen besonderen Anspruch auf Schutz und Hilfe. Uns ist wichtig, dass die UN-Kinderrechtskonvention eingehalten wird, beispielsweise das Recht auf Bildung und Ausbildung, Freizeit, Spiel und Erholung, Familie und Fürsorge. Unbegleiteten Minderjährigen muss der Nachzug ihrer Familienangehörigen ermöglicht werden.
Deutschland ist ein Einwanderungsland
Der SSW steht für eine aktive, langfristig angelegte Einwanderungspolitik und für ein modernes Einwanderungsgesetz. Deutschland muss sich als Einwanderungsland begreifen. Zuwanderung ist keine Bedrohung, sondern eine kulturelle Bereicherung und aus demographischer Sicht auch zielführend. Denn Zuwanderinnen und Zuwanderer tragen nachweislich zur Stabilisierung der Sozialkassen und zu höheren Steuereinnahmen bei und können mit gezielten Integrations- und Weiterbildungsmaßnahmen auch den zukünftigen Arbeitskraftmangel beheben. Deshalb muss eine verantwortliche Ausländerpolitik darauf ausgerichtet sein, die Integration der in den letzten Jahrzehnten zugewanderten ausländischen Staatsangehörigen stärker zu fördern. Der SSW setzt sich dafür ein, ausländischen Mitbürgerinnen und Mitbürgern mehr Rechte bei der Mitgestaltung unseres Gemeinwesens zu gewähren. Hierzu gehört auch die Weiterentwicklung des aktiven Wahlrechts auf allen staatlichen Ebenen.
7. Gleichstellung von Frau und Mann
Die Gleichstellung von Frauen und Männern ist für den SSW ein Grundsatz des politischen Handelns. Sie liegt in der Verantwortung aller und muss ein fester Bestandteil der Gesellschaftspolitik sein. Damit der Gleichheitsgrundsatz bei allen Menschen fest verankert wird, ist es wichtig, dass auf politischer Ebene feste und nachprüfbare Ziele beschlossen und erfüllt werden. Der SSW setzt sich für die uneingeschränkte Verwirklichung des im Grundgesetz verankerten gleichen Rechts von Frau und Mann ein. Benachteiligungen aufgrund des Geschlechtes muss politisch aktiv entgegengewirkt werden. Deshalb muss die Ehe auch für gleichgeschlechtliche Paare geöffnet werden. Es gilt, die Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass Menschen geschlechtsunabhängig gleichermaßen die Möglichkeit haben, das öffentliche Leben und die Politik zu gestalten und Verantwortung und Einfluss auszuüben. Wir leben in einer Gesellschaft, in der trotz Fortschritten immer noch keine Chancengleichheit der Geschlechter hergestellt worden ist. Deshalb fordert der SSW u. a. die zeitnahe, konsequente Durchsetzung folgender Maßnahmen: Erfüllung von ausgewogenen Geschlechterquoten; gleicher Lohn für gleiche und gleichwertige Arbeit; flexible Arbeitszeitmodelle für Männer und Frauen; verlässliche Kinderbetreuung für alle Altersgruppen; Schaffen von optimalen Bedingungen in Ausbildung und Studium, die es jungen Frauen und Männern ermöglichen, eine Familie zu gründen. Diese Maßnahmen tragen dazu bei, geschlechtsspezifische Vorurteile weiter aufzubrechen und ein gesellschaftliches Umdenken zu bewirken. Wir wollen eine Gesellschaft, in der die partnerschaftliche Arbeitsteilung, die Selbstverwirklichung aller sowie die sexuelle Selbstbestimmung nicht mehr an das Geschlecht gekoppelt sind. So sollte es mehr gesellschaftliche Anerkennung finden, wenn Männer Elternzeit nehmen. Die Elternzeit hat auch für Väter eine vielfältige, wichtige Aufgabe: eine gleichberechtigte und wichtige Rolle im Leben des Kindes spielen zu können. Die Inanspruchnahme der Elternzeit darf keinen negativen Einfluss auf die berufliche Weiterentwicklung haben.
Gewalt gegen Frauen und Zwangsprostitution
Gewalt gegen Frauen und Mädchen ist ein geschlechtsspezifisches Thema, denn sie geht fast immer von Männern aus. Es ist daher Aufgabe der Gesellschaft, Frauen vor Gewalt zu schützen. Frauenhäuser und Frauenberatungsstellen sind hierbei ein wichtiger Baustein. Der SSW tritt dafür ein, dass die Strukturen hierfür erhalten und weiter verbessert werden. Gewalt gegen Frauen ist vielschichtig. Sie reicht von häuslicher Gewalt bis zu Zwangsprostitution und Frauenhandel. Um die Gewalt gegen Frauen in allen Facetten zu bekämpfen, fordert der SSW nicht nur eine Verbesserung bei den Ermittlungsbehörden, sondern auch eine Gesetzgebung, die Frauen besser vor Gewalt schützt. Der SSW lehnt Gewalt in all ihren Formen ab. Auch Männer werden Opfer von Gewalt und benötigen Strukturen, die ihnen Hilfe und Schutz bieten.
8. Recht auf Ausbildung und Bildung für alle
Bildungspolitik muss die bestmögliche Bildung für Menschen in jedem Lebensalter ermöglichen. Die Fähigkeiten des Einzelnen sollen sich ungehindert und frei entfalten können, daher müssen Strukturen für Bildung und Erziehung geschaffen werden, die dazu dienen, kritisches, unabhängiges und selbstständiges Denken und Handeln anzuregen. Bildung und Erziehung sollen die gesellschaftliche Teilhabe aller Menschen in unserer Gesellschaft vorbereiten und verankern. Eine moderne Bildungspolitik ist gut vernetzt. Sie schafft einen Zusammenhang zwischen Krippe, Kindergarten, Schule und beruflicher Aus- und Weiterbildung. Moderne Bildungspolitik schafft Durchlässigkeit und berücksichtigt, dass Menschen auf verschiedene Arten lernen. Die unterschiedlichen Bildungsangebote müssen diese Vielfältigkeit durch eine breitere Palette an Bildungsabschlüssen aufgreifen.
Lebenslanges Lernen
Nach dem Prinzip des lebenslangen Lernens tritt der SSW für die Gestaltung individueller Arbeits- und Lebenschancen ein. Dies soll dazu beitragen, den gesellschaftlichen Herausforderungen insgesamt gestärkter zu begegnen. Die frühkindliche Bildung, die allgemeine schulische Ausbildung und die weiterführenden Ausbildungswege müssen stärker vernetzt werden, um eingeschränkte Bildungszeiten zu verhindern. Es müssen passgenaue und verbindliche Übergänge von einer Bildungsinstitution zur anderen geschaffen werden, um sicherzustellen, dass jedes Kind ganz individuell gefördert werden kann. Dem Zugang zu Bildung in jedem Lebensalter dürfen keine finanziellen, sozialen, geographischen oder kulturellen Hindernisse entgegenstehen. Chancengleichheit für alle ist das Ziel unserer Bildungspolitik.
Bildung schon in den frühen Lebensjahren etablieren
Die frühkindliche Bildung sieht der SSW als wichtigen Bereich der Bildungspolitik, der gestärkt werden soll. Eine gute Bildung in den ersten sieben Lebensjahren ist ein entscheidender Faktor für die Chancengerechtigkeit und die Selbstbestimmung eines Menschen. Außerdem führt sie zu einem besseren Übergang in die allgemeine Schulbildung und die weiteren Ausbildungswege. Eine umfassende Bildung sollte eine altersgerechte Sprach- und Wissensvermittlung enthalten, Musik- und Kunsterziehung, Sport, Bewegung und die Vermittlung von sozialen Kompetenzen. Es gilt, entsprechende Rahmenbedingungen und Inhalte in den verschiedenen Betreuungsbereichen zu fördern und zu unterstützen.
Längeres gemeinsames Lernen
Politisches Ziel des SSW ist eine pädagogisch bessere, gerechtere und flexiblere Schule, die einen freien Zugang zur Arbeitswelt und die Chancengleichheit in der Wahl der Berufslaufbahn gewährleistet. Kinder und Jugendliche müssen ihren Voraussetzungen entsprechend gefördert werden. Längeres gemeinsames Lernen, wie es in Skandinavien erfolgreich praktiziert wird, ist wichtig, um den Bildungserfolg von der sozialen Herkunft zu entkoppeln. Daher soll die allgemeine Schulbildung weiterhin nach nordischem Vorbild das gemeinsame Lernen von zehn Jahren verankern, hieran schließt sich eine dreijährige gymnasiale Oberstufe an. In einer Klasse sind vielfältige Aufgaben zu bewältigen: Innere Differenzierung, individuelle Förderung und Inklusion sollten grundsätzlich nicht von einer Lehrerin oder einem Lehrer alleine bewältigt werden. Die Politik muss daher den Rahmen so gestalten, dass begabte wie auch lernschwache Kinder optimal gefördert werden können. In schulischen Grundsatzfragen ist eine enge Zusammenarbeit zwischen Lehrkräften, Schülerinnen und Schülern und Eltern anzustreben, die eine beratende und wertschätzende Basis hat. An den Schulen soll weniger verwaltet und mehr Eigenverantwortlich gehandelt werden. Fest verankerte Schulsozialarbeit ist eine wichtige Schnittstelle der Jugendarbeit. Sie muss daher an allen Schulen, ganz gleich ob öffentlich oder privat, gleichberechtigt gefördert werden. In den Lehrplänen muss die kulturelle Vielfalt des Landes Schleswig-Holstein zum Ausdruck kommen. Die verschiedenen Minderheitensprachen und Regionalsprachen und Dialekte sollen sichtbarer und erlebbarer werden. Eine Zielsetzung ist es auch, die sprachliche Vielfalt im Unterricht zu nutzen und den Muttersprachunterricht für Schülerinnen und Schüler zu unterstützen, um ein ganzheitliches Erlernen von Sprache zu fördern. Der SSW fördert die Entwicklung von Ganztagsangeboten in den allgemeinbildenden Schulen, die Schulen zu einem Lebensraum machen. Vielfältige Angebote tragen zu einer differenzierteren Schulentwicklung bei und geben die Möglichkeit, die bestehenden Unterrichtskonzepte zu stützen. Ganztagsangebote dürfen nicht in Konkurrenz mit bestehender Kinder- und Jugendarbeit stehen.
Berufsausbildung als Säule der Wirtschaft
Der SSW bekennt sich zum System der Berufsbildung in Deutschland und setzt sich für eine weitere Stärkung der beruflichen Bildung ein. Auch das Prinzip der dualen Berufsausbildung ist ein wichtiger Standortfaktor und damit zwingend zu erhalten und weiterzuentwickeln. Sowohl für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber als auch für Auszubildende bietet die duale Berufsausbildung durch die Kombination des Erlernens praktischer Fähigkeiten und Fertigkeiten im Betrieb mit der parallelen Vermittlung von theoretischen Fachkenntnissen in Berufsschulen und überbetrieblichen Ausbildungsstätten Vorteile. Der insbesondere durch die demographische Entwicklung zu erwartende Fachkräftemangel sowie der hierdurch verschärfte Wettbewerb um qualifizierte Beschäftigte macht es erforderlich, noch stärker in die Berufsbildung zu investieren. Der SSW setzt sich daher ein für: eine stetige Weiterentwicklung der Zusammenarbeit zwischen ausbildenden Betrieben und berufsbildenden Schulen; eine Stärkung der Regionalen Berufsbildungszentren (RBZ) als dezentrales Angebot vor Ort durch die Verlagerung bzw. weitere Dezentralisierung von Entscheidungskompetenzen sowie eine Verbesserung der finanziellen Ausstattung; den Ausbau von Angeboten der Berufsausbildungsvorbereitung, um mehr ausbildungswillige, aber noch nicht ausbildungsfähige junge Menschen an eine Berufsausbildung heranzuführen; die weitere Förderung und den Ausbau von Angeboten der beruflichen Fort- und Weiterbildung an den RBZ als dezentrales Angebot vor Ort; mehr Investitionen in die berufliche Umschulung, um noch mehr Beschäftigte, die ihren erlernten Beruf nicht mehr ausüben können oder wollen, zu befähigen auch andere Tätigkeiten wahrzunehmen. Ergänzend hierzu müssen auch Berufsbildungsgänge außerhalb der dualen Ausbildung weiterentwickelt werden.
Hochschulen zukunftsweisend stärken
Hochschulen sind nicht nur Orte der Bildung, Lehre und Forschung. Universitäten, Hochschulen und Fachhochschulen haben auch einen belebenden Effekt für das Wirtschaftsleben einer Region. Der SSW will die weitere Stärkung der Universitäten und Fachhochschulen in Schleswig-Holstein, denn nur durch finanzielle Sicherung lässt sich die Qualität der Hochschulausbildung in Schleswig-Holstein verbessern. Die Universitäten und Hochschulen müssen auch in Zukunft erhalten bleiben. Denn sie sind weiterhin entscheidende Wirtschaftsfaktoren in ihren Regionen. Durch einen intensiven und konstruktiven Austausch der Bildungsträger untereinander und mit der Wirtschaft soll ihre Bedeutung innerhalb der Region gestärkt werden. Dazu gehören auch der Ausbau und die Weiterentwicklung der Zusammenarbeit der Wirtschaft mit den Universitäten, Hochschulen und Fachhochschulen. Die Europa-Universität Flensburg, die Fachhochschule Flensburg und ihre grenzüberschreitenden Studiengänge und Projekte haben sich bewährt und sind ein Alleinstellungsmerkmal des Hochschulstandortes Flensburg. Der SSW will einen weiteren Ausbau der grenzüberschreitenden Studiengänge und eine noch engere Zusammenarbeit mit der Syddansk Universitet nördlich der Grenze. Ein grenzüberschreitendes Forschungszentrum wäre eine mögliche Vision für die Zukunft der grenzüberschreitenden Hochschulzusammenarbeit. Studiengebühren sind ungerecht für junge Menschen, die studieren wollen, sich aber kein Studium leisten können. Wenn wir das Bildungsniveau anheben wollen, brauchen wir Anreize und keine Abschreckung. Bildung muss weiterhin ein kostenloses Gut bleiben, daher lehnt der SSW Studiengebühren grundsätzlich ab. Außerdem spricht sich der SSW für ein vom Elterneinkommen unabhängiges BAföG aus.
Kulturelle Bildung – Motor für gesellschaftliche Entwicklungen
Die Vermittlung und Aneignung ästhetischer Erfahrungen ist Teil einer umfassenden Persönlichkeitsbildung und beginnt bereits im Vorschulalter. Sie befähigt uns alle, Kunst und Kultur zu verstehen, sich mit Medien kompetent auseinanderzusetzen und selbst schöpferisch aktiv zu werden. Künste und ihre Hervorbringungen sowie die geschichtliche und die politische Bildung sollen ein besonderes Augenmerk haben und fest in die Bildungslandschaft eingefügt und erweitert werden. Gewünscht ist eine engere Vernetzung mit den bildenden Institutionen, z. B. als Bestandteil der Ganztagsschulangebote. Hierbei ist es wichtig, dass Ganztagsschulen nicht bereits gewachsene Strukturen der freiwilligen Jugendarbeit verdrängen. Kulturelle Bildung vereint die Bildung in jedem Lebensalter und trägt dazu bei, gesellschaftliche Entwicklungen zu fördern. Ziel soll es sein, Verknüpfungen mit der Geschichte und Politik des Landes zu schaffen. Der SSW wünscht kulturelle Bildung zugänglich zu machen für alle Menschen unseres Landes, unabhängig von ihrer Herkunft und ihrem sozialen Hintergrund. Institutionsübergreifende und frei gestaltete Bildungsräume sollen besser verknüpft werden, um einer ganzheitlichen Bildung gerecht zu werden und Bildungsbarrieren zu überwinden. Das dänische Modell der Heimvolkshochschulen (Folkehøjskoler) ist hier ein Vorbild. Für den SSW ist es das Ziel der kulturellen Bildung, die Bevölkerung zu staatsbürgerlicher Mitverantwortung für ein vielfältiges Kulturleben zu gewinnen.
Medienkompetenz stärken
Die globalisierte Welt zeichnet sich durch eine starke Bedeutung von Medien aus, die eine große Chance und eine Vielzahl von Informations- und Kommunikationsmöglichkeiten bieten. Kinder und Jugendliche müssen einen verantwortungsvollen Umgang mit Medien erleben und erfahren. Es gilt, die Medienkompetenz auch bei Erwachsenen zu stärken, um Kinder und Jugendliche vor eventuellen Gefahren zu schützen, die schwerwiegende soziale Folgen für Familien haben können. Erwachsene sind dazu aufgefordert, einen verantwortungsvollen Umgang vorzuleben, so dass die positiven Seiten von z. B. sozialen Netzwerken im Vordergrund stehen. Kinder und Jugendliche sollen durch Schutzmaßnahmen im Umgang mit ihren persönlichen Daten und ihrer Privatsphäre gestützt werden. Die Vermittlung von Medienkompetenz soll als fester Bestandteil in den Bildungsbereich integriert werden, um Kindern, Jugendlichen und Eltern Orientierung zu geben. Kinder und Jugendliche müssen für das Leben in einer digitalen Welt vorbereitet und ausgebildet werden. Digitales Lernen muss in die täglichen Unterrichtsabläufe eingeflochten werden, um den sachgemäßen Umgang optimal zu erlernen. An den bildenden Institutionen ist es erforderlich, die technische Ausstattung an den Bedarf des digitalen Lernens anzugleichen, so dass Innovation und nachhaltige Modelle gelebt werden können.
9. Kultur bereichert unser Leben
Kultur ist elementarer Bestandteil unseres menschlichen Daseins. Durch Kultur gestalten wir unser soziales Miteinander, bilden unsere Identität heraus und entfalten uns. Kultur bereichert unser Leben. Kulturpolitik darf nicht einseitig Schwerpunkte setzen, sie muss den Rahmen für breit angelegte kulturelle Aktivität schaffen. Kultur ist in Schleswig-Holstein auch ein Standortfaktor. Zusammen mit der Kulturförderung, unserem kulturellen Erbe und der kulturellen Bildung macht er die Kulturperspektiven für unser Land aus. Durch die Erschaffung von Kultur, die Vielfalt von Kultur und die Teilhabe aller an Kultur wird unsere Gesellschaft gestaltet. Aufgabe der Politik muss es sein, allen Menschen die Möglichkeit zu geben, Kultur selbst zu erschaffen. Hierbei ist es wichtig, dass Kultur keine Aufgabe ist, die nur vom Ehrenamt wahrgenommen wird. Hauptamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind eine entscheidende Säule der kulturellen Arbeit.
Kulturelle Vielfalt in Schleswig-Holstein
Schleswig-Holstein hat eine reichhaltige Geschichte und eine vielfältige Kultur vorzuweisen: Dänen, Friesen, Deutsche, Sinti und Roma sowie Migrantinnen und Migranten machen seit Jahrhunderten Schleswig-Holstein bunt. Kulturelle Vielfalt ist somit ein landesspezifisches Merkmal Schleswig- Holsteins.
Kultur ist Kernaufgabe des demokratischen Gemeinwesens
Es reicht nicht, den Stellenwert von Kultur nur rhetorisch zu betonen. So ist die Förderung von Kultur in unserer Verfassung verankert, wird aber trotzdem als freiwillige Aufgabe verstanden, die prinzipiell immer von Kürzungen bedroht ist. Kultur ist aber keine zusätzliche freiwillige Leistung ohne wirtschaftlichen Wert, sondern Kernaufgabe des demokratischen Gemeinwesens. Der SSW tritt dafür ein, dass Stellenwert und Finanzierung von Kultur Hand in Hand gehen. Die Finanzierung muss gesichert werden, um die Kultur in Schleswig-Holstein als Wirtschafts-, Image- und Identitätsfaktor zu erhalten und zu stärken. Land, Kreise und Kommunen müssen sich ihrer kulturellen Verantwortung bewusst sein.
Kulturförderung ist Teil der Grundversorgung
Kultur muss für alle da sein. Menschen, die kreativ sein wollen, müssen den Raum und die Möglichkeiten dazu haben. Aufgabe der Kulturpolitik ist es, Rahmenbedingungen zu schaffen, damit Kultur sich frei entwickeln kann. Kulturförderung darf keine freiwillige Leistung sein, sondern muss als Teil der Grundversorgung und damit als Strukturpolitik begriffen werden. Strukturpolitik für die Künste, wie z. B. Theater und Musik, hat für den SSW einen hohen Stellenwert. Eine auskömmliche Finanzierung des Kulturangebots muss gewährleistet werden. Genauso muss sichergestellt werden, dass Kultur in den Medien einen festen Platz hat. Außerdem können wir so infrastrukturelle Schwerpunkte setzen, um die Vielfalt der Kultur in unserem Land erlebbar und allen Menschen zugänglich zu machen. Gerade in Schleswig-Holstein brauchen wir eine konsequente Ermöglichung von Kultur, z. B. durch soziokulturelle Zentren und Bibliotheken, die die kulturelle Vielfalt unseres Landes unterstützt. Durch die Schaffung von regionalen Kultur-Knotenpunkten kann die kulturelle Infrastruktur auch in der Fläche gesichert werden. Es gilt, die kulturellen Angebote und Möglichkeiten vor Ort zu vernetzen, gemeinsam zu vermarkten und eine kulturelle Infrastruktur gerade im ländlichen Raum aufrechtzuerhalten und attraktiv zu gestalten. Durch die zunehmende Digitalisierung von Medien wird ein anderer Zugang zu Kultur erschaffen – dieser Herausforderung wollen wir aktiv begegnen. Dazu gehört es, Medienkompetenz schon im Kindesalter aktiv zu fördern, aber auch Kultur breit digital zugänglich zu machen.
Gedenkstätten und Erinnerungskultur
Schleswig-Holstein hat eine unrühmliche Vergangenheit als Hochburg der Nationalsozialisten. Wir bekennen uns zu unserer historischen Verantwortung. Dafür ist es unerlässlich, dass z. B. alle KZ- Gedenkstätten des Landes angemessen finanziell gefördert werden. Die Verbrechen der NS-Zeit dürfen nie in Vergessenheit geraten. Gedenkstätten und Erinnerungsorte müssen laufend zukunftsfähig gemacht werden, dazu gehören aktuelle und strukturelle Konzepte. Erinnerungskultur muss transparent und lesbar sein, deren Arbeit muss fortlaufend professionalisiert und entwickelt werden. Bildungsangebote und Vermittlungsformen bilden eine wichtige Grundlage, um das Bewusstsein in der schleswig- holsteinischen Erinnerungskultur zu schärfen und sichtbar zu machen. Um die schleswig-holsteinische Geschichte in ihren Facetten darstellen zu können und einen Diskurs über die vielfältige nationale und kulturelle Identität des Landes führen zu können, spricht sich der SSW für die Schaffung eines Museums für Zeitgeschichte in Schleswig-Holstein aus.
10. Grenzregion, Europa und internationale Zusammenarbeit
Als Partei der dänischen Minderheit und der nationalen Friesen sieht sich der SSW einer internationalen Minderheitenpolitik besonders verpflichtet. Vor dem Hintergrund unserer politischen, kulturellen und geschichtlichen Erfahrungen wollen wir einen besonderen Beitrag dazu leisten, dass die Verständigung der europäischen Staaten und Völker weiter wächst und gedeiht – zum Wohle aller Menschen in Europa.
Europa für alle Volksgruppen und Minderheiten
Europa ist Heimat zahlreicher Volksgruppen und Minderheiten. Jeder siebte Bürger und jede siebte Bürgerin gehören einer Volksgruppe oder Minderheit an. Die kulturelle Vielfalt ist eine Bereicherung für Europa. Sie initiiert Völkerverständigung und Identitätsbildung, und sie öffnet den Weg für grenzüberschreitende Zusammenarbeit. Die EU braucht daher eine europäische Minderheitenpolitik, die Anerkennung, Schutz und Förderung aller Minderheiten und Volksgruppen langfristig sichert. Deshalb muss die Zuständigkeit für Minderheiten auf Entscheidungsebene in der EU fest verankert werden. Das Rahmenübereinkommen zum Schutz nationaler Minderheiten und die Europäische Charta der Regional- und Minderheitensprachen sowie die Kopenhagener Kriterien bilden den Rahmen für eine fortschrittliche europäische Minderheitenpolitik. Ziel muss es sein, innerhalb dieses Rahmens die Rechte der Minderheiten konsequent abzusichern. Denn europäische Minderheitenpolitik ist auch Friedenspolitik.
Zukunft Europas
Europa als Kontinent ist Heimat unzähliger Völker, deren gemeinsame Entwicklung über Jahrtausende hinweg auf engstem Raum stattgefunden hat. Als Minderheitenpartei ist die
internationale Dimension der Politik für den SSW eine Selbstverständlichkeit. Internationale Entwicklungen, Probleme und Krisen erfordern internationale Antworten, die in Zusammenarbeit zwischen Völkern, Regierungen und Gesellschaften gefunden – und verfolgt – werden müssen. Daher steht der SSW für eine moderne europäische und internationale Politik, die sich an Gerechtigkeit und Solidarität zwischen allen Völkern orientiert. Auch wenn die Europäische Union (EU) den Kern der europäischen Integration darstellt, müssen wir Europa als mehr als die EU wahrnehmen. Schon seit Gründung der ersten transnationalen Institutionen gibt es ein Europa der verschiedenen Schnittmengen. Dabei sind neben der EU Institutionen wie die OECD und der Europarat wichtige Partner, um die internationale Zusammenarbeit in Europa zu fördern. Wir müssen auch in Zukunft ein Europa ermöglichen, das verschiedene Stadien der Integration zulässt. Auf diese Weise garantieren wir den Völkern die Möglichkeit, sich langsam an die inneren Werte der EU anzupassen und so das europäische Projekt zu unterstützen. Dabei gilt es, wirtschaftliches Wachstum mit sozialen Errungenschaften und umweltpolitischen Zielen für alle europäischen Staaten und Völker zu verbinden. Die gemeinsamen humanistischen Grundwerte und Minderheitenrechte müssen jedoch für alle europäischen Staaten gelten. Denn das europäische Projekt ist auch ein Friedensprojekt, das seit Jahrzehnten die Völker des Kontinents in Frieden miteinander leben lässt. Dies muss immer zentrales Ziel für Europa bleiben.
Ostsee- und Nordseekooperation
Der SSW setzt sich seit Jahrzehnten dafür ein, dass Schleswig-Holstein sich als ein Teil der nordischen Zusammenarbeit begreift. Konflikte früherer Tage sind beigelegt und einem vertrauensvollen Verhältnis gewichen. Darauf gilt es aufzubauen: Der SSW will die Zusammenarbeit Schleswig- Holsteins mit seinen Nachbarn auf allen Ebenen intensivieren, um gemeinsam eine starke Wachstumsregion im Norden Europas zu schaffen. Die Ostseekooperation ist ein wichtiger Bestandteil der europäischen Zusammenarbeit und findet auf verschiedenen Ebenen statt. Der SSW will, dass an dem gleichberechtigten Zusammenwirken von regionalen und nationalen Parlamenten festgehalten wird. Die Ostseeregion muss zur Wachstumsregion ausgebaut werden, insbesondere in den Bereichen Kultur, Minderheiten, Bildung und Umwelt. Dafür muss die Bedeutung der Ostseekooperation in Berlin und Brüssel gestärkt sowie in die EU-Ostseestrategie implementiert werden. Die guten Erfahrungen aus der Ostseekooperation sollen auch dazu genutzt werden, die Nordseekooperation zu vertiefen. Die besonderen kulturellen und geschichtlichen Beziehungen sowie die persönlichen Kontakte der Nordseeanrainer müssen gepflegt und ausgebaut werden. Deshalb muss parallel zu wirtschaftspolitischen Strategien auch eine verstärkte kulturelle Zusammenarbeit und ein Austausch beim Tourismusmarketing angestrebt werden. Auch die regionale Zusammenarbeit mit Nicht-EU-Ländern wie Norwegen oder Island darf nicht aus dem Blick geraten. Daher misst der SSW auch der Zusammenarbeit mit dem „Nordisk Råd“, dem Zusammenschluss aller skandinavischen Länder, eine grundsätzliche Bedeutung bei.
Mehr Demokratie in der Europäischen Union
Die Europäische Union ist eine unentbehrliche Säule der europäischen Nachkriegsgeschichte. Der in ihr wiederholt ausgedrückte Wille zur politischen und zivilen Zusammenarbeit und dessen weitreichende Umsetzung hat den europäischen Bürgerinnen und Bürgern in den vergangenen Jahrzehnten ein bisher ungekanntes Leben in Frieden ermöglicht. Neben Frieden sind demokratische, soziale und kulturelle Werte eine wesentliche Voraussetzung, um eine gesellschaftliche und soziale Einbindung aller Bürgerinnen und Bürger zu schaffen. Gerade wenn es aber um diese Werte geht, offenbaren sich Defizite im Wertekanon und in den grundlegenden Mechanismen der EU-Institutionen und ihrer Hierarchie. Immer wieder hat sich die EU leider vor allem als rein regulierendes und technisiertes Konstrukt erwiesen, in dem soziale und kulturelle Ziele zwar benannt werden, die Umsetzung durch die Mitgliedsstaaten oder die eigene EU-Verwaltung aber nicht gesichert wird. Ohne gemeinsame demokratische, soziale sowie kulturelle Werte verkommt die EU jedoch zu einer reinen Wirtschaftsgemeinschaft. Dies lehnen wir ab. Eine demokratische und lebendige EU muss vor allem als soziale und kulturfördernde Gemeinschaft gelebt werden. Grundvoraussetzung hierfür ist die uneingeschränkte demokratische Beteiligung aller. Der SSW will eine EU, die in allen Bereichen demokratisch legitimiert und kontrollierbar ist. Dabei muss sowohl die geografische als auch die demokratische Distanz so kurz wie möglich gehalten werden, um jedem einzelnen Menschen die Teilnahme zu ermöglichen. Den direkten EU-Volksvertreterinnen und -vertretern, und damit den Bürgerinnen und Bürgern Europas, müssen mehr Rechte und Einflussnahme gegenüber der EU-Kommission und dem Ministerrat gesichert werden. Der SSW lehnt es hingegen ab, dass ohne Not Entscheidungskompetenzen von den nationalen Parlamenten an die EU-Institutionen abgegeben werden. Europäischen Zentralismus an Stelle von staatlicher und regionaler Selbstbestimmung darf es nur geben, wo dies auch wirklich sinnvoll ist. In wichtigen Fragen der Europapolitik müssen die Bürgerinnen und Bürger in den einzelnen Staaten dazu Stellung beziehen können, wie die europäische Zusammenarbeit aussehen soll. Daher fordert der SSW, dass bei wichtigen EU-Vertragsänderungen und Grundgesetzänderungen – genau wie in Dänemark – auch in der Bundesrepublik Deutschland Volksabstimmungen durchgeführt werden.
Das Europa der Regionen
Europa leben heißt regionale Vielfalt auf engem Raum erleben. Eine erfolgreiche und nachhaltige Sicherung von Frieden und Demokratie in Europa kann nur erreicht werden, wenn diese Vielfalt respektiert und auch gefördert wird. Hierbei sind alle Kulturen, Sprachräume, Religionen usw. gleich zu behandeln. Die Zugehörigkeit zu einer Gruppe darf nicht die persönliche demokratische Partizipation oder die persönlichen Freiheitsrechte innerhalb der Europäischen Union einschränken. Es gilt, das Prinzip der Diversität nicht zu gefährden, auf dem die Union bisher so erfolgreich aufgebaut wurde. Wichtig sind hierbei die demokratische Emanzipation der Regionen Europas sowie die Zusammenarbeit der Regionen untereinander. Der Ausschuss der Regionen muss innerhalb der EU- Institutionen weiter gestärkt werden. Die Vertreterinnen und Vertreter der nationalen Minderheiten sollten dabei einen Sitz im Ausschuss bekommen. Das Subsidiaritätsprinzip, d.h., europäische Entscheidungen so nah wie möglich an den Bürgerinnen und Bürgern zu treffen, hat den Vorteil einer direkteren demokratischen Beteiligung unter Bewahrung der kulturellen Vielfalt und einer erfolgreichen regionalen Wirtschafts- und Europapolitik.
Europas Rolle in der Welt
Der SSW sieht eine demokratische Union der Europäischen Regionen und Nationen als Voraussetzung für eine demokratische und wirtschaftlich starke Europäische Union. Im Zeitalter der Globalisierung und der internationalen Zusammenarbeit ist es unverzichtbar, dass die Europäische Union als eine Stimme in der Welt gehört und geachtet wird. Die zukünftigen globalen wirtschaftlichen und demographischen Entwicklungen lassen keinen Zweifel daran, dass die Europäische Union, wenn möglich, in der Außenpolitik mit einer Stimme sprechen muss. Die Schaffung des Amtes der EU-Außenbeauftragten war hierfür ein erster wichtiger Schritt. In Zukunft wird eine noch engere außenpolitische Zusammenarbeit nötig sein, ohne dass die einzelnen EU-Staaten ihre Souveränität auf diesem Politikfeld aufgeben dürfen. Außenpolitik basiert immer auf der Interaktion zwischen Nationen, oftmals bedingt durch gemeinsame historische Erlebnisse. Die Europäische Union muss sich nach außen auf die gleichen Werte und Grundsätze beziehen, an denen sie sich auch nach innen orientiert. Die Wahrung von Frieden, sozialer Gerechtigkeit, Demokratie und Menschenrechten müssen stets die Eckpfeiler einer gemeinsamen Außenpolitik sein. Dabei spielt die Zusammenarbeit mit der UNO sowie anderen internationalen Staatenzusammenschlüssen eine entscheidende Rolle. Der unbestreitbare Wert von kritischen Nichtregierungsorganisationen (NGOs) und ihre Kompetenzen müssen von den Regierungen anerkannt und genutzt werden.
Das deutsch-dänische Grenzland und die Zusammenarbeit mit Dänemark voranbringen Dänemark ist einer der wichtigsten Handelspartner Schleswig-Holsteins – so wie die Bundesrepublik Deutschland der größte Exportpartner Dänemarks ist. Daher muss sich Schleswig-Holstein als Teil des europäischen Nordens begreifen und sich als Motor der deutsch-dänischen Zusammenarbeit positionieren. Der deutsch-dänische Rahmenplan und die Ministererklärung zwischen dem Land Schleswig-Holstein und der dänischen Regierung bilden eine gute Grundlage, um diese wichtige Zusammenarbeit weiter auszubauen. Dabei ist die deutsch-dänische Zusammenarbeit in der Grenzregion für uns eine entscheidende Zukunftsperspektive, um Wachstum und neue Arbeitsplätze vor Ort zu schaffen. Nur wenn es uns gelingt, unser gemeinsames Grenzland wirtschaftlich, sozial und kulturell voranzubringen, haben auch die Minderheiten in der Region eine Zukunft. Der SSW sieht sich als Brückenbauer zwischen Deutschland und Dänemark. Denn wir kennen die Region. Wir wissen, wie das Leben in der Region aussieht und wo der Schuh drückt. Dabei will der SSW, dass die deutsch-dänische Grenze in Zukunft verbindet und nicht trennt. Unsere Vision ist es, den gemeinsamen Wirtschaftsraum zu einer „Wissensregion“ auszubauen, die im globalen Wettbewerb bestehen kann, ohne die traditionellen Wirtschaftszweige der Region zu vernachlässigen. Dazu gehört unter anderem, dass die deutsch-dänische Hochschulzusammenarbeit weiter ausgebaut und vertieft wird. Es muss ein umfassendes grenzüberschreitendes Studien- und Ausbildungsangebot vorgehalten werden, damit alle Menschen leichter in beiden Ländern arbeiten können. Alle Berufsausbildungen müssen auf beiden Seiten der Grenze anerkannt und grenzüberschreitende Praktika in Unternehmen, Institutionen oder Organisationen gefördert werden. Die Beratungskapazitäten für die grenzüberschreitende Zusammenarbeit und die Vermittlung von Arbeitslosen über die Grenze hinweg müssen ausgebaut und verbessert werden. Die vorhandenen Mobilitäts- und Kommunikationsbarrieren bei der Steuer- und Sozialgesetzgebung sowie im digitalen Bereich müssen schrittweise reduziert und auf lange Sicht abgebaut werden. Behörden und Verwaltungen müssen die grenzüberschreitenden Folgen für Maßnahmen berücksichtigen. Dazu gehört auch, dass die grenzüberschreitende Information, die Informationsvermittlung und die individuelle Beratung der Grenzpendlerinnen und Grenzpendler weiter verbessert werden. Der SSW sieht die Beherrschung der deutschen und dänischen Sprache als Voraussetzung dafür an, dass wir im Grenzland enger zusammenarbeiten können. Zu einer guten Nachbarschaft gehört, dass man sich versteht und die Kultur des anderen anerkennt. Dies erleichtert und verbessert auch die wirtschaftliche Zusammenarbeit. Der SSW will, dass die gesamte Region Sønderjylland-Schleswig langfristig zweisprachig oder wie in Nordfriesland sogar dreisprachig wird. Wir wollen, dass in allen allgemeinbildenden Schulen, Berufsschulen und Kindergärten im Landesteil Schleswig Dänisch-Unterricht und in Nordfriesland Friesisch-Unterricht eingeführt werden. Dazu gehört, dass ausreichend Dänisch- und Friesisch- Lehrerinnen und -Lehrer ausgebildet werden, die auch ein schärferes Bewusstsein für die kulturelle Vielfalt der Region mit ihren drei Kulturen – Dänisch, Friesisch und Deutsch – vermitteln können.
Soziale Dimension der Globalisierung
Auch wenn die Globalisierung in den letzten Jahrzehnten für große Teile der Weltbevölkerung positive Aspekte gehabt hat, sind ihre negativen Auswirkungen unbestreitbar. Bei großen Teilen der Gesellschaft kommen die positiven Aspekte der Globalisierung nicht an, weil sie geografisch gebunden sind – oftmals in Regionen, die von der ökonomischen, kulturellen und sozialen Entwicklung abgehängt wurden. Globalisierung bedeutet Flexibilität. Wer diese als Herausforderung annimmt, kann viel erreichen. Politik muss den Spagat schaffen, diese Flexibilität zu ermöglichen, zu fördern und zu entwickeln und die Bürgerinnen und Bürger gleichzeitig vor ihren negativen Konsequenzen zu schützen und Alternativen für diejenigen zu finden, die die Globalisierung nicht als positiv erleben. Als wohlhabende Gesellschaft liegt es in unserer Verantwortung, dafür zu sorgen, dass es überall in der Welt sozial gerechten Fortschritt gibt. Ziel ist es, dass soziale und ethische Standards eingehalten und ausgebaut werden. Unsere Verantwortung erwächst insbesondere daraus, dass es oft Produkte für unsere Märkte sind, die in Billiglohnländern unter enormem ökonomischem Kostendruck und menschenunwürdigen Zuständen produziert werden. Der SSW spricht sich daher für die Möglichkeit aus, Firmen, die sich in anderen Ländern unethisch und unsozial verhalten, hier bei uns sanktionieren zu können. Freihandelsabkommen, die keine oder nicht ausreichende ethische und umweltbezogene Standards aufweisen, lehnen wir ab. Die Lösung dieser Probleme besteht nicht darin, die Globalisierung zu verteufeln und sich ihr zu verschließen, sondern darin, sie zu gestalten und einer modernen und gerechten Gesellschaft anzupassen.
11. Wirtschaftspolitik im Interesse der Menschen
Für den SSW ist die skandinavische Idee des Wohlfahrtsstaates ein Vorbild. Im Skandinavien des 21. Jahrhunderts ist es gelungen, eine solidarische und steuerfinanzierte Gesellschaftsordnung mit einem hohen Lebensstandard zu verbinden. Dort ist von allen Wirtschaftsteilnehmern anerkannt, dass die erwirtschafteten Gewinne auch dazu dienen sollen, Wohlstand und die soziale Gesellschaft für alle zu finanzieren. Die Bundesrepublik ist nach den Prinzipien einer sozialen Marktwirtschaft organisiert. Wir erkennen an, dass diese Gesellschaftsordnung vielen Menschen Wohlstand und Würde ermöglicht hat. Nichtsdestotrotz müssen wir nach mehr als sechzig Jahren sozialer Marktwirtschaft feststellen, dass sie den Ansprüchen oftmals nicht gerecht werden kann. Die Zukunft allzu vieler Kinder wird noch immer von der sozialen Herkunft in der Gesellschaft vorbestimmt. Außerdem haben in den letzten Jahrzehnten schwerwiegende politische Entscheidungen dazu geführt, dass unsere Gesellschaft sich zunehmend auseinander bewegt hat. Diese soziale Kluft zwischen Arm und Reich belastet unsere Gesellschaft. Wir wollen eine Gesellschaft gegenseitiger Verantwortung, einen Wohlfahrtsstaat. Wir glauben nicht an massive Kürzungen und Privatisierungen als Allheilmittel. Ohne eine funktionierende reale Wirtschaft unter Einbezug des staatlichen Sektors wird es keine Steuereinnahmen, keine nachhaltige Haushaltskonsolidierung und keine Arbeitsplätze geben. Nach Jahrhunderten mit Marktwirtschaft müssen wir erkennen, dass Krisen ein unumgänglicher Bestandteil der Marktwirtschaft sind. Darüber hinaus besteht immer die Gefahr, dass der geistige Wert in einer Gesellschaft, die nur auf Profit ausgerichtet ist, verloren geht. Deshalb ist es nicht nur wünschenswert, sondern zwingend notwendig, dass der Staat seine Verantwortung übernimmt und dafür sorgt, die Interessen der Allgemeinheit zu wahren.
Der Markt ist nicht fehlerfrei
Es muss Aufgabe der Wirtschaftspolitik sein, ein gesundes Gleichgewicht aller am Wirtschaftsprozess Beteiligten zu ermöglichen und für faire Rahmenbedingungen des freien Wettbewerbs zu sorgen. Bei Störungen des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts hat der Staat aus seiner gesellschaftspolitischen Verantwortung heraus das Recht und die Pflicht zur Kontrolle und zur sachgerechten Lenkung des Wirtschaftsgeschehens. Eine stabile und leistungsfähige Wirtschaft trägt zum Wohl der Menschen, zu sozialer Sicherung und zum sozialen Frieden in der Gesellschaft bei. Der Staat hat für effektive Verwaltungen, unabhängige Gerichte sowie für eine transparente und leicht verständliche Gesetzgebung zu sorgen. Dies gilt auch für die Steuergesetzgebung. Öffentliche Daseinsvorsorge/„Grundversorgung“ gehört nicht in private Hände, da dies nur zu schädlichen Monopolen oder Oligopolen führen kann. Beispielhaft ist der Energiesektor, der von wenigen Konzernen dominiert wird. Weitere Privatisierungen, beispielsweise bei der Wasserversorgung, lehnen wir ab. Der Staat muss dafür sorgen, dass es nicht zur Entstehung von Monopolen kommt, und kann in diesem Zusammenhang auch auf drastische Mittel wie Eingriffe in das Eigentumsrecht zurückgreifen.
Wachstum, Nachhaltigkeit und Lebensinhalt
Der SSW arbeitet dafür, dass jeder Mensch in Schleswig-Holstein eine hohe Lebensqualität genießen kann. Bisher galt es als wirtschaftspolitische Maxime, das höchstmögliche Wachstum zu schaffen. Für uns ist dieser ausschließliche Fokus auf Wachstum nicht mehr zeitgemäß. Es wird die Zeit kommen, in der die Menschen einen sehr hohen materiellen Lebensstandard erreichen und unsere Ressourcen deshalb sinnvoller eingesetzt würden, wenn sie unsere immaterielle Lebensqualität verbessern, anstatt nur Wachstum zu schaffen. Unser Planet gibt uns die natürlichen Grenzen für all unser Handeln vor. Um Nachhaltigkeit, Wohlstand und Lebensqualität zu schaffen, gilt es daher, immer genau zwischen Wachstum und den damit verbundenen Anstrengungen abzuwägen, immer auch mit Rücksicht auf die Natur und auf die soziale Verantwortung.
Regionale Wirtschaftsentwicklung ist entscheidend für die Zukunft
Es ist wichtig, starke klimafreundliche Investitionen in die Infrastruktur unseres Landes, insbesondere in den strukturell schlechter aufgestellten nördlichen Landesteil, zu tätigen. Wir brauchen ein zuverlässiges öffentliches Transportnetz sowie einen innovativen Produktionsapparat, damit Schleswig-Holstein im Wettbewerb des 21. Jahrhunderts nicht zurückfällt. Dazu gehört eine Verbesserung der Verkehrsinfrastruktur mit durchgehenden, überregionalen Verkehrswegen im Schienen- und Straßenverkehr (z.B. Ausbau der A 7, Bau einer Westküstenmagistrale mit Anbindung an die A 20 und westlicher Elbquerung, Ersatz der Rader Hochbrücke im Zuge der A7, Ausbau des Schienenverkehrs nach Hamburg). Zur Infrastrukturentwicklung gehört auch, dass alle Menschen Zugang zu schnellem Internet haben müssen – auch im ländlichen Raum. Gleichzeitig muss ein investitionsfreundliches Klima für private Investoren geschaffen werden. Um hier schneller zum Ziel zu gelangen, müssen Planungen und Planungsänderungen einfacher gestaltet und beschleunigt werden, ohne dass die Beteiligungsrechte der Bürgerinnen und Bürger beeinträchtigt werden. Der wichtigste Wirtschaftsfaktor Schleswig-Holsteins ist der Mittelstand. Es ist deshalb von großer Bedeutung, die kleinen und mittelständischen Unternehmen zu stärken. Zudem ist der Norden insbesondere geprägt durch den Tourismus und die Energiewirtschaft. Diese Bereiche müssen besonders unterstützt werden. Eine gut ausgebildete Bevölkerung ist – neben den zahlreichen Vorteilen für den Einzelnen – eine Voraussetzung für einen hohen Lebensstandard und eine konkurrenzfähige Wirtschaft. In Schleswig- Holstein brauchen wir sowohl die am besten ausgebildeten Fachkräfte als auch Akademikerinnen und Akademiker, denn sie sind gleichermaßen wichtig für eine gesunde Wirtschaftsentwicklung. Deshalb muss Schleswig-Holstein alles dafür tun, kompetente, praxisorientierte Berufsschulen und moderne, zeitgemäße Universitäten/Hochschulen vorhalten zu können. Entscheidend für die Zukunft Schleswig-Holsteins wird sein, wie innovativ unsere Wirtschaftsunternehmen arbeiten und mit den Nachbarregionen zusammenarbeiten. Die Grundvoraussetzung jeder wirtschaftlichen Entwicklung ist technologischer Fortschritt. Deshalb müssen wir dafür sorgen, dass diese Entwicklung auch hier bei uns geschieht. Dieser technologische Fortschritt muss insbesondere von den schleswig-holsteinischen Förderinstituten und -banken unterstützt werden. Starke Forschungseinrichtungen allein sind aber nicht genug. Es wird entscheidend sein, wie viel Austausch zwischen Forschung und Wirtschaft stattfindet. Dies würde „Start-Ups“ ermöglichen, neue Unternehmen und damit Arbeitsplätze anziehen und auch bestehende Unternehmen in ihrer Wettbewerbs- und Innovationsfähigkeit stärken.
Bei Krisen muss der Staat gegensteuern
Krisen und Aufschwung sind unausweichlich in einer Marktwirtschaft. In diesem noch jungen Jahrhundert haben wir einige der schwerwiegendsten Konjunkturänderungen erlebt. Arbeitslosigkeit und schlechtere Beschäftigungsverhältnisse sind oftmals die katastrophalen Folgen und Grund für große Unsicherheit. Für die Gesellschaft und die öffentlichen Kassen sind die langen Durststrecken mit erheblichem Wohlstandsverlust, starkem Druck auf die Haushalte und möglichen Schuldenkrisen verbunden. Der Staat muss hier gegensteuern. Er kann durch die Steigerung von öffentlichen Investitionen, etwa bei Schulen, Krankenhäusern und Straßen, dafür Sorge tragen, eine schützende Hand über wirtschaftliche Aktivität und Beschäftigung zu halten. In Zeiten des Aufschwungs muss der Staat hingegen bei den strukturellen Ausgaben Augenmaß beweisen, um die öffentlichen Kassen nicht über Gebühr zu belasten.
Solide Finanzpolitik
Bund, Länder, die Kreise und die Gemeinden müssen eine solide Finanzpolitik führen. Sie müssen mit dem Geld der Bürgerinnen und Bürger sparsam und effektiv umgehen. Land, Kreise und Gemeinden haben wichtige Aufgaben für das Gemeinwohl wahrzunehmen. Leider sind die Kommunen chronisch unterfinanziert. Deshalb brauchen wir eine gerechte Verteilung der Steuereinnahmen zwischen Bund, Ländern und Kommunen. Der SSW ist davon überzeugt, dass dies nur möglich ist, wenn Ausgaben priorisiert werden: Bildung, Infrastruktur, Sozialleistungen, Kulturförderung und Umweltschutz sind hier vorrangig zu nennen. Damit die öffentliche Hand auch in Zukunft die Mittel hat, um den Bürgerinnen und Bürgern ein starkes und innovatives Gemeinwesen bieten zu können, braucht es verschiedene Maßnahmen.
Ausgaben begrenzen und Einnahmen erhöhen
Durch eine moderne, schlanke Verwaltung ohne unnötige Doppelstrukturen und eine Reform der Gemeindestruktur hin zu größeren und tragfähigeren Gebilden lässt sich Geld einsparen und Verwaltung besser und effektiver organisieren. Das Steuersystem in Deutschland muss dringend reformiert und vereinfacht werden. Schlupflöcher für legale Steuervermeidung müssen geschlossen werden. Dies kann nur durch internationale Verträge gesichert werden. Durch ein gerechteres Steuersystem, in dem starke Schultern auch mehr belastet werden, können wir Einnahmen erhöhen. Steuergerechtigkeit entsteht auch dadurch, illegale Steuervermeidung entschieden zu bekämpfen.
Nachhaltige Finanzmarktpolitik
Das Ziel einer nachhaltigen Finanzmarktpolitik kann nur in der europäischen Zusammenarbeit erreicht werden. Wichtig ist es jedoch hierbei, dass die Finanzmärkte den gleichen Regeln unterworfen werden. Nur ein selbstbewusstes gemeinsames Handeln kann gewährleisten, dass die Finanzmärkte dem Allgemeinwohl dienen. Die Politik hat die Pflicht zu verhindern, dass unverantwortliches finanzielles Handeln von Banken oder Investoren dazu führt, dass sich die allgemeinen Lebensverhältnisse der Menschen in den Städten und Gemeinden verschlechtern. Daher ist eine Regulierung der Finanzmärkte durch die Politik unverzichtbar. Wenn die Politik eingreifen kann, um die Folgen der Bankenkrise zu lindern, dann hat sie auch die Pflicht, dafür zu sorgen, dass die Finanzindustrie nicht unser Gemeinwesen zerstört. Das Gewinnstreben einiger Weniger darf nicht zu Lasten der Allgemeinheit gehen. Es darf nicht sein, dass Gewinne auf den Finanzmärkten privatisiert und Verluste vergesellschaftet werden. Die Banken und Finanzinstitute müssen zur Finanzierung einer Krise herangezogen werden und ihren Beitrag zur Sanierung der Wirtschaftssysteme leisten.
Kulturelles Erbe für Tourismus besser nutzen
Der Tourismus ist ein sehr wichtiger Wirtschaftszweig für Schleswig-Holstein mit großem Potenzial. Nord- und Ostsee, die schönen Landschaften, die kulturelle und sprachliche Vielfalt und reizvolle, historische Städte sollten noch mehr Touristinnen und Touristen nach Schleswig-Holstein bringen. Aufgabe der Politik ist es, gute Rahmenbedingungen für den Tourismus zu schaffen, ohne dabei die einzigartige Natur in unserem Land zu beeinträchtigen. Urlaub in Schleswig-Holstein muss ganzjährig attraktiv sein – nicht saisonal begrenzt. Die touristische Infrastruktur sowie die Verkehrswege und die Vermarktung müssen stetig modernisiert werden, um unseren Gästen den Weg in den Urlaub zu erleichtern, den Aufenthalt so angenehm wie möglich zu gestalten und um unsere Wettbewerbsfähigkeit aufrechtzuerhalten. Mit Blick auf die demographische Entwicklung ist es zunehmend wichtig sicherzustellen, dass alle touristischen Ziele barrierefrei erreichbar sind. Auch die Informationen und Buchungsmöglichkeiten im Internet müssen ausgebaut werden. Es gilt in der touristischen Vermarktung, immer wieder auch neue Zielgruppen anzusprechen. Basis hierfür ist ein gemeinsames einheitliches Marketing, das sich über den Tourismus hinaus auch auf andere Bereiche erstreckt. Der SSW will, dass die friesische Kultur und die deutsch-dänische Geschichte besser für den Tourismus genutzt werden. Schleswig-Holstein verfügt über viele historische Stätten, Museen und Kultureinrichtungen, die ein attraktives Angebot für Touristinnen und Touristen vorhalten. Nur wenn wir gemeinsam die Besonderheiten unserer Regionen vermarkten, können wir unsere Tourismuswirtschaft langfristig und nachhaltig verbessern. Es gilt daher, alle Ebenen der touristischen Vermarktung und Dienstleistung enger zu verzahnen und auf ein gemeinsames Ziel auszurichten. Besonders die Vermarktung auf Orts- und Regionalebene wollen wir unter Rücksichtnahme auf bereits bestehende Marken stärken. Für die zahlreichen Arbeitsplätze, die direkt oder indirekt mit dem Tourismus verknüpft sind, gilt es, gute Arbeitsbedingungen, faire Bezahlung und vielfältige Weiterbildungsmaßnahmen zu sichern.
Erhalt der Landwirtschaft und der Fischerei
Der SSW setzt sich für den Erhalt und die Unterstützung der traditionellen Wirtschaftszweige Landwirtschaft und Fischerei ein. Dabei ist eine sichere, regionale und qualitativ hochwertige Nahrungsversorgung für die Bürgerinnen und Bürger entscheidend. Die landwirtschaftlichen Betriebe und nachgeordnete Ernährungswirtschaft schaffen qualifizierte sowie hochwertige Arbeitsplätze und dienen der Wertschöpfung im Land. Die Landwirtschaft ist ein wesentlicher Teil des kulturellen und sozialen Erbes in Schleswig-Holstein. Sie trägt Verantwortung für Natur und Landschaft und spielt eine wichtige Rolle bei der Landschaftspflege, beim Schutz der Umwelt und empfindlicher Ökosysteme. Der SSW lehnt den Einsatz von gentechnisch veränderten Organismen (GVO) in der Landwirtschaft ab. Wir wollen bundes- und EU-weite rechtssichere Vorgaben, wenn es um Anbauverbote oder -beschränkungen von gentechnisch veränderten Pflanzen geht. Im Sinne des Verbraucherschutzes brauchen wir eine klare Kennzeichnungspflicht bei Lebens- und Futtermitteln, die gentechnisch veränderte Organismen enthalten. Hierbei darf es keine Ausnahmen geben. Vor dem Hintergrund der Industrialisierung der Ernährungswirtschaft setzt sich der SSW für eine sichere, gesunde und regionale Lebensmittelproduktion und -versorgung ein, die auch den Landwirtinnen und Landwirten eine reelle Existenzchance einräumt. Der SSW unterstützt den weiteren Ausbau der ökologischen Landwirtschaft und für Maßnahmen zur Förderung des Tierwohls. Wir wollen, dass Landwirtinnen und Landwirten bei der Etablierung weiterer Standbeine zu ihrer Existenzsicherung aktiv geholfen wird. Staatliche Unterstützung der Landwirtschaft muss den umweltverträglichen und schonenden Umgang mit der Natur sowie eine ethisch verträgliche Tierhaltung zur Voraussetzung haben. Deshalb wollen wir, dass Direktzahlungen und Mengenprämien zugunsten von Zahlungen für gemeinwohlorientierte Maßnahmen abgebaut werden. Dabei wollen wir, dass die bürokratischen Anforderungen und Hemmnisse für die Landwirtinnen und Landwirte reduziert sowie die rechtlichen Regelungen vereinfacht werden, ohne dass die Qualität der Landwirtschaftsprodukte darunter leidet. Gleichzeitig müssen der Verbraucherschutz und seine Organisationen finanziell und rechtlich gestärkt werden, damit die Qualität der Produkte gesichert wird. Auch die Fischerei ist Teil des kulturellen Erbes unseres Landes, der für den Tourismus in vielen Küstenstädten eine besondere Rolle spielt. Der SSW setzt sich für den Erhalt einer nachhaltigen Fischerei ein, die Rücksicht auf die Belange des Umwelt- und Naturschutzes nimmt. Der SSW will, dass die Rechte und Interessen der Fischerinnen und Fischer gewahrt bleiben, damit dieser historisch wertvolle Wirtschaftszweig nicht aus unserem Land verschwindet.
12. Gute Arbeit ist von zentraler Bedeutung
Für den SSW ist es wichtig, dass jeder Mensch sich für gute, gerechte und gesicherte Arbeitsmöglichkeiten entscheiden kann. Arbeit trägt zur Selbstverwirklichung, zu familiärer Absicherung, zu wirtschaftlicher Entwicklung und zum Gemeinwohl bei.
Schleswig-Holstein braucht starke Gewerkschaften
In Deutschland verhandeln Gewerkschaften und Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber über Löhne und Arbeitsbedingungen. Diese Tarifautonomie ist eine herausragende Errungenschaft, denn sie stellt sicher, dass diejenigen den Arbeitsmarkt gestalten, die ihn am besten kennen. Der SSW will starke Gewerkschaften auf einem sozialen Arbeitsmarkt. Daher setzen wir uns dafür ein, das Mitbestimmungsrecht und die Einflussmöglichkeiten von Gewerkschaften auszuweiten, beispielsweise durch Einräumen eines Verbandsklagerechts. Starke Gewerkschaften sind vor allem mitgliederstarke Gewerkschaften, dafür ist unser dänischer Nachbar ein gutes Beispiel. Diesen Weg wollen wir auch in Schleswig-Holstein gehen. Die Politik muss daher die Voraussetzungen dafür schaffen, dass sich Gewerkschaften auch in durch den Wandel der Arbeitswelt neu entstehenden Berufen etablieren können. Es ist nicht hinnehmbar, dass ganze Berufsgruppen nicht gewerkschaftlich organisiert sind, weil so Arbeitnehmerrechte ausgehöhlt werden. Generationenvertrag und soziale Gerechtigkeit
An das Ende jeden Arbeitslebens muss sich eine gerechte und auskömmliche Altersversorgung knüpfen, von der man leben kann. Der Eintritt in die Altersversorgung für Berufsgruppen, die einen besonders belastenden Beruf ausgeübt haben, muss abschlagsfrei früher als der gesetzlich festgeschriebene möglich sein. Die Aufteilung der eigenen Lebenszeit in Arbeits- und Privatleben ist eine der großen Fragen im Leben jedes Menschen. Jede und jeder muss selbst entscheiden können, wie diese Aufteilung geschieht. Jeder Mensch soll persönlich entscheiden dürfen, wie lange er arbeiten möchte. Dabei muss er sich jedoch bewusst sein, dass die Höhe der zu erzielenden Altersversorgung von der Länge der Zeit im Arbeitsleben abhängt. Um die Finanzierung der deutschen Rentenversicherung in Zukunft sicherzustellen, müssen alle gesellschaftlichen Gruppen solidarisch ihren Beitrag leisten. Im SSW wollen wir darüber hinaus, dass es eine steuerfinanzierte Grundrente gibt. Diese muss die Lebensgrundlage aller Menschen im Ruhestand sichern.
Jeder Mensch muss von seiner Arbeit leben können
Lange Zeit war die Massenarbeitslosigkeit ein zentrales gesellschaftliches Problem. Heute sind es die prekären Beschäftigungsbedingungen: Niedriglöhne, Leiharbeit, Werkverträge, Scheinselbstständigkeit und geringfügige Beschäftigung als Ersatz für sozialversicherungspflichtige Beschäftigung. Wir wollen einen Arbeitsmarkt ermöglichen, der sich den Bedürfnissen jeder Person anpasst – und nicht umgekehrt. Jede und jeder muss von einer Vollzeitarbeit leben können. Niemand sollte gezwungen sein, sich zwischen Familie und Karriere entscheiden zu müssen. Es darf keine prekären Arbeitsbedingungen in unserer Gesellschaft geben. Leiharbeiterinnen und Leiharbeiter sind Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zweiter Klasse, wenn sie bei gleicher Tätigkeit deutlich schlechter bezahlt werden und dabei kaum berufliche Perspektiven haben. Zu viele Menschen in Schleswig-Holstein werden für ihre Arbeitskraft nicht auskömmlich entlohnt. Der SSW steht zum Mindestlohn. Dieser kann jedoch nur ein erster Schritt zu mehr Lohngerechtigkeit sein: Wir wollen, dass Wirtschaftswachstum nicht nur bei den Unternehmen und beim Staat, sondern auch bei den Menschen ankommt. Ziel wirtschaftlicher Aktivität muss stets sein, die Lebensbedingungen aller Menschen zu verbessern.
Neue Arbeitszeitmodelle müssen flexibler sein
Wir müssen die klassischen Arbeitszeitmodelle von Voll- und Teilzeit mittelfristig mit flexibleren Modellen ergänzen, die den individuellen Ansprüchen von Ledigen, Paaren, Alleinerziehenden, Familien und anderen Lebensgemeinschaften entsprechen.
13. Natur, Umwelt und Energie
Wir Menschen tragen die Verantwortung für den Erhalt und die Wiederherstellung unserer Natur. Das Umweltbewusstsein der Menschen ist zu fördern, um Umweltschäden zu verhindern und Risiken zu minimieren. Umweltkriminalität darf sich nicht lohnen und muss mit harten Strafen belegt werden. Die fortschreitende Klimaerwärmung ist eine Realität, vor der wir nicht die Augen verschließen dürfen. Um die katastrophalen Folgen dieses Klimawandels aufzuhalten, müssen alle Industriestaaten den Ausstoß klimaschädlicher Treibhausgase bis 2050 unbedingt um mindestens 80% reduzieren.
Natur schützen
Die weiter steigende Nutzung von Naturflächen für Wohnen, Gewerbe und Industrie bedroht die Arten- und Naturvielfalt sowie das Trinkwasser in Deutschland. Deshalb muss diese Flächenversiegelung weitestgehend begrenzt und durch natur- und artenschutzgerechte Ausgleichsmaßnahmen begleitet werden. Das Tier-Wohl, sowohl der landwirtschaftlichen Nutztiere, als auch aller Wildtiere, muss stärkere Beachtung finden. Die Tierschutzgesetze müssen weiter verbessert und die Einhaltung bestehender Gesetze streng kontrolliert werden. Unsere Wälder bedürfen eines besonderen Schutzes. Hierzu ist es notwendig, einen höheren Anteil der öffentlichen Wälder dauerhaft aus der Forstnutzung zu nehmen. Dadurch kann sich die biologische Vielfalt des Waldes entfalten. Für eine stärkere Waldbildung in Schleswig-Holstein sollten vom Land mehr Flächen angekauft und mit Mischwald aufgeforstet werden. Sauberes Wasser ist ein Menschenrecht. Pestizide, Düngemittel, industrielles Abwasser und Fracking sind eine Gefahr für unser Grundwasser. Wir stehen in der Verantwortung, sauberes Grundwasser auch für die kommenden Generationen zu sichern. Der SSW fordert deshalb die Einhaltung strenger Grenzwerte für Nitrate und Pestizide im Grundwasser. Deshalb ist es umweltpolitisch notwendig, deutlich breitere Randzonen anzulegen, um unsere Gewässer zusätzlich zu entlasten.
Meeresschutz
Nord- und Ostsee sind zunehmenden Belastungen ausgesetzt. Dabei kommt dem Meeresschutz, insbesondere im Weltnaturerbe Wattenmeer, in Schleswig-Holstein eine hohe Bedeutung zu. Die Ölförderung und der Eintrag an Giftstoffen – wie Schwermetalle und Dioxine – gefährden die Meere. Wir lehnen den Abbau von Rohstoffen in Meeresschutzgebieten daher ab. Nur durch eine gemeinsame Meeresstrategie aller Anrainerstaaten lassen sich Nord- und Ostsee nachhaltig wieder in einen guten Umweltzustand bringen. Wir wollen ein generelles Verbot seismischer Erkundungen in Meeresschutzgebieten, weil der hierdurch entstehende Lärm negative Auswirkungen auf viele marine Arten hat. Das Biosphärenreservat Wattenmeer, insbesondere die Biosphäre Halligen, ist eine von der UNESCO anerkannte Modellregion, in der erprobt wird, wie der Mensch in gewachsenen Kulturlandschaften auch heute noch nachhaltig naturnah wirtschaften und gut leben kann. Dieser bedarf besonderer Unterstützung.
CCS und Fracking verbieten
Ob zur Gewinnung von Rohstoffen oder zur Lagerung klimaschädlichen Kohlendioxids – der SSW lehnt jede Form unterirdischer Verpressung umweltgiftiger Substanzen ab. Die Erfahrung hat gezeigt, dass sowohl CCS (Carbon Dioxide Capture and Storage) als auch Fracking mit großen Risiken für Mensch und Natur behaftet sind. Niemand kann langfristig für die Sicherheit der Förder- und Lagerstätten garantieren. Dazu ist die Anwendung von CCS an Kohlekraftwerken teuer, ineffizient und nicht nachhaltig. Der SSW fordert ein bundesweites Verbot von CCS und Fracking. Dazu muss der Umweltschutz im Bundesrecht gleichwertig neben der Rohstoffgewinnung berücksichtigt werden.
Müll reduzieren – Ressourcen schonen
Um unsere immer knapper werdenden Ressourcen zu schonen und sinnvoll zu nutzen, braucht es konkrete Strategien. Einwegverpackungen, Verbrauchsgüter oder Baustoffe aus energieintensiver und umweltbelastender Produktion mit kurzlebigen Wirkungsgraden müssen schrittweise durch nachhaltigere Alternativen ersetzt werden. Ressourcen und Verbrauchsgüter müssen noch effektiver recycelt und unnötiger Verderb und Verbrauch abgebaut werden.
Verkehrsvermeidung – öffentliche Verkehrsmittel nutzen
Die Treibhausgasemission im Verkehrssektor muss massiv gesenkt werden. Dies kann durch Verkehrsverlagerung und -vermeidung, Effizienzsteigerungen bei allen Verkehrsträgern, und durch stärkeren Einsatz von Elektromobilität erreicht werden. Gütermengen werden über immer größere Entfernungen bewegt. Der Aufbau regionaler Märkte muss stärker unterstützt und Dumpingkonkurrenz der Wirtschaft in Europa vermindert werden. Nur so können Güterverkehrsströme abnehmen. Wir brauchen angepasste, intelligente Verkehrsstrukturen, um die knappen Finanzmittel zur Sanierung und zum Ausbau der Infrastruktur sinnvoll zu nutzen. Dem Transport von Containern mit Bahn und Schiff ist Vorrang einzuräumen. Die EU-Grenzwerte für den CO2-Ausstoss von Autos und LKW müssen weiter kontinuierlich gesenkt und konsequent kontrolliert werden. Zur Reduzierung von Umweltbelastungen aus dem PKW-Verkehr ist ein besser geförderter und ausgebauter ÖPNV erforderlich. Im Schienenpersonennahverkehr muss u.a. die Anbindung der Mittelzentren untereinander deutlich verbessert werden. Eine umweltschonendere Mobilität ist über eine gute Verknüpfung von Verkehrsträgern möglich. Wir benötigen ein leistungsfähiges Bahn- und Busnetz mit aufeinander abgestimmten Anschlüssen und ein einfaches, transparentes Preissystem. Nur wenn die Nutzung öffentlicher Verkehrsträger attraktiver wird, sind die Menschen bereit umzusteigen. Zudem muss die Infrastruktur für Radfahrerinnen und Radfahrer dringend verbessert werden, damit so viele Menschen wie möglich auf Fahrrad und Pedelec umsteigen.
Klimaziele einhalten – Dekarbonisierung erreichen
Der schon heute spürbare Klimawandel ist real, schreitet voran und ist hauptsächlich von Menschen verursacht. Die Klimaveränderungen werden zu einem Anstieg des Meeresspiegels führen, der gerade für Schleswig-Holsteins Küsten Folgen haben wird. Der Küstenschutz, insbesondere der Deich-, Hallig- und Warftschutz, muss intensiviert und verbessert werden. Der instabile Zustand der Atmosphäre lässt uns keine Wahl: Der CO2-Ausstoß muss massiv gesenkt werden. Wir sind davon überzeugt, dass die Energiewende notwendig, wirtschaftlich richtig und der einzige Weg ist, den Klimawandel noch zu beherrschen und die zukünftige Energieversorgung zu gewährleisten. Letztlich müssen die entstehenden CO2-Emissionen durch die Kohle-, Öl- und Gasverbrennung vollständig vermieden werden, um eine weitere Klimaerwärmung begrenzen zu können. In Schleswig-Holstein sind wir Modellregion für eine Energieversorgung aus 100 % erneuerbaren Energien. Es muss unser Anspruch sein, den Verbrauch von fossilen Energien im Land bereits bald auf das absolute Minimum zu reduzieren. Wir müssen Schleswig-Holstein zu einer Wissensregion machen, in der vorhandene und neue Technologien zur Gewinnung, Nutzung und Speicherung von erneuerbaren Energien entwickelt werden. Wir setzen uns dafür ein, dass die bestehenden Kohlekraftwerke im Takt mit dem Ausbau der erneuerbaren Energien stillgelegt werden. Den Neubau von Kohlekraftwerken lehnen wir ab. Wir wollen den Atomausstieg konsequent umsetzen. Bei der Abwicklung der stillzulegenden Atomkraftwerke und der Endlagerung der radioaktiven Abfälle dürfen die Betreiber nicht aus der finanziellen und rechtlichen Verantwortung entlassen werden. Die Verringerung des Energieverbrauchs und die Steigerung der Energieeffizienz müssen auf allen Ebenen ins Bewusstsein gerückt und effektiv gefördert werden, weil es hier noch enormes Einsparpotenzial gibt. Nur die erneuerbaren Energien, z. B. aus Wind und Sonne, sind sauber und nachhaltig sicher in der Anwendung. Insbesondere die Stromerzeugung durch Windkraftanlagen an Land ist sinnvoll, verhältnismäßig preiswert und kann unter der Beteiligung der Menschen in der jeweiligen Region umgesetzt werden.
Energie-Selbstversorgung in der Region
Immer mehr Kommunen und Stadtwerke setzen auf Energie-Selbstversorgung, auf eine dezentrale Energieversorgung. Dabei wollen sie den Energiebedarf zu 100 % aus regenerativen Energien decken. Der anfallende Ökostrom aus der Region muss in der Region intelligent eingesetzt werden. Dies will der SSW fördern. Ausreichendes Bürgerkapital und der Wille der Bürgerinnen und Bürger vor Ort, darin zu investieren, sind vorhanden. Schon heute ist die Technik auf dem Stand, dass sich z.B. Neubausiedlungen komplett selbst mit Strom (Photovoltaik l Stromspeicher l Wärmepumpe) versorgen können.
Energetische Quartierskonzepte und Nahwärmeversorgungsnetze sind richtiger, weil ökologisch sinnvolle Wege für einen nachhaltigen Klimaschutz in unseren Städten und Gemeinden. Der SSW will eine verstärkte Förderung für Klimaschutz-Investitionen und für Forschung und Entwicklung im Bereich der regenerativen Energien.
14. Starke Kommunen braucht das Land
Die Kommunen sind die Keimzellen unserer Demokratie, weil sie nah an den Bürgerinnen und Bürgern sind. Hier können die Einwohnerinnen und Einwohner unmittelbar an der Gestaltung der Lebensverhältnisse mitwirken. Dies gelingt jedoch zunehmend nur dort, wo Kommunen eine gewisse Mindestgröße aufweisen. Der SSW will starke Kommunen für eine vitale lokale Demokratie.
Kleinteilige Kommunalstruktur und demographische Herausforderungen
In Schleswig-Holstein besteht aufgrund der kleinteiligen Kommunalstruktur die Tendenz, dass die Gemeinden ihre Aufgaben nicht selbst wahrnehmen, sondern durch Ämter und Zweckverbände erledigen lassen. Auf diese Weise wird die kommunale Demokratie im ländlichen Raum ausgehöhlt. Hinzu kommen neue Erkenntnisse über Versorgung, Mobilität und demographische Veränderungen im ländlichen Raum. Eine geringe Bevölkerungsdichte, zerstreute Siedlungsstrukturen, große Entfernungen zwischen den Standorten für Wohnen, Arbeiten und Versorgung und ein eingeschränktes ÖPNV-Angebot prägen heute viele ländliche Regionen in Schleswig-Holstein. Der demographische Wandel trägt dazu bei, dass die kommunale Infrastruktur insbesondere kleinerer Gemeinden nicht aufrechterhalten werden kann. Diese Herausforderung lässt sich nur durch Zusammenschlüsse zu größeren Kommunen meistern.
Klare Zuständigkeiten in der kommunalen Struktur
Der SSW leitet sein Grundverständnis von der kommunalen Demokratie der skandinavischen Länder ab. Dies beinhaltet, dass gesellschaftliche Aufgaben durch klare Zuständigkeiten mit direkter Verantwortung in die kommunale Hand gelegt werden. Diese Transparenz ist Grundlage für das konstruktive Verhältnis zwischen Politik und Bürgerinnen und Bürgern. Die Kommunen in Schleswig-Holstein werden zunehmend mit neuen Aufgaben beauftragt, ohne hierfür benötigte Gestaltungsspielräume und finanzielle Ressourcen zu erhalten. Dies führt zu einem Mitwirkungsverlust der ehrenamtlichen Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitiker gegenüber der Verwaltung. Deshalb muss auch für den Bund das Konnexitätsprinzip gelten: Wer die Musik bestellt, muss sie auch bezahlen. Der SSW will eine kommunale Struktur mit klaren Zuständigkeiten, Verantwortung und Transparenz für die Bürgerinnen und Bürger.
Bessere finanzielle Ausstattung der Kommunen
Seit Jahrzehnten sind die kommunalen Ebenen unterfinanziert und können dadurch ihre Aufgaben für die Bürgerinnen und Bürger nur eingeschränkt wahrnehmen. Der Gestaltungsspielraum für freiwillige Ausgaben und Leistungen wird immer kleiner und somit auch die Möglichkeiten aktiven politischen Handelns in den Kommunen. Wir wollen eine klare Ausgabenverantwortung und eine auskömmliche finanzielle Ausstattung der Kommunen erreichen.
Bürgerservice aus einer Hand
In Schleswig-Holstein führt die Erledigung von Verwaltungsangelegenheiten durch ein Dickicht an Zuständigkeiten, verteilt auf viele Verwaltungsebenen. Der Bürgerservice muss stärker digitalisiert werden und aus einer Hand zugänglich gemacht werden. Wir wollen einen klügeren und effektiveren Bürgerservice. Das Leistungsangebot der Verwaltungsebenen muss in den Kommunen gebündelt werden, um einen umfangreichen Bürgerservice von einer zentralen Anlaufstelle aus zu gewährleisten.
Größere Kommunen stärken das Ehrenamt
Der SSW will eine kommunale Gebietsreform, die zu größeren Kommunen führt und dafür sorgt, dass die gewählten Kommunalvertreterinnen und Kommunalvertreter wieder stärker ins Zentrum gerückt und mit mehr Entscheidungskompetenz ausgestattet werden. Übergemeindliche Kooperationen sind zwar auch nach einer Gebietsreform für manche planerische und entwicklungspolitische Aufgaben wichtig. Der richtige Schritt ist es aber, effektive und demokratisch legitimierte kommunale Einheiten zu schaffen, die willens und in der Lage sind, miteinander zu kooperieren und so Kirchturmpolitik zu überwinden. Wir wollen leistungsfähige Kommunalverwaltungen, die gegenüber direkt gewählten Vertretungen verantwortlich sind und Aufgaben eigenverantwortlich wahrnehmen.
Deshalb will der SSW größere und starke Kommunen.
Schlusswort
Die hier formulierten Grundsätze bilden den Rahmen und Leitfaden für die tägliche
Arbeit aller, die im und für den SSW arbeiten. Diese grundlegenden Gedanken werden durch praxisbezogene Diskussionsbeiträge und Initiativen im Gespräch und in der parlamentarischen Arbeit mit Leben erfüllt. SSW-Politik will an der Gestaltung einer menschenwürdigen Zukunft mitwirken und sich jederzeit messen lassen können an dem Motto: „SSW – für uns im Norden!“
Politisches Programm nach §1 Abs. 3 Parteiengesetz, entnommen aus der Partei-Satzung, die beim Bundeswahlleiter einsehbar ist.
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